Auch ein Dienstgeheimnis ist ein Privatgeheimnis

Weil sie nach einer Ausschreibung einen unterlegenen Bieter über Details des Gewinner-Angebots informiert hat, musste sich eine ehemalige Sachbearbeiterin des Würzburger Entwässerungsbetriebes vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil: 1.800 Euro Geldstrafe wegen „Verrats von Privatgeheimnissen“.

„Inzwischen weiß ich, dass es ein Fehler war. Damals habe ich mir überhaupt nichts dabei gedacht“, sagte die 47-jährige Diplom-Ingenieurin vor Gericht. Es war im Jahr 2006, als die Planung und Vergabe von Kanalbauarbeiten in der Friedrichstraße anstanden, die vom Entwässerungsbetrieb wie üblich öffentlich ausgeschrieben wurden. Das mit 830.000 Euro günstigste Angebot gab eine Baufirma aus Schweinfurt ab, ein Konkurrent aus Bad Kissingen verlangte 3.000 Euro mehr.

Bei der Bearbeitung und Überprüfung der einzelnen Angebote ließ sich die erfahrene Sachbearbeiterin – sie übte ihre Tätigkeit schon seit 1995 aus – dann nach eigener Aussage ausgerechnet von einem Mitarbeiter der knapp unterlegenen Firma unterstützen. Dabei müsse ihr in einem Telefongespräch eine entscheidende Preisinformation aus dem Gewinner-Angebot „herausgerutscht sein“, so die Angeklagte. Zu den Telefon- und e-Mail-Kontakten mit der Bad Kissinger Firma sei es gekommen, „weil mein Abteilungsleiter mich im Regen stehen ließ. Ich war doch nur eine kleine Sachbearbeiterin“, so die 47-Jährige, di…

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Themen: Ausschreibung , Privatgeheimnis

Erschienen 25. Januar 2008 auf http://www.woetzel-online.info/.

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