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Auch ein Dienstgeheimnis ist ein Privatgeheimnis

am 25.01.2008 von schreibmaschine

Weil sie nach einer Ausschreibung einen unterlegenen Bieter über Details des Gewinner-Angebots informiert hat, musste sich eine ehemalige Sachbearbeiterin des Würzburger Entwässerungsbetriebes vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil: 1.800 Euro Geldstrafe wegen „Verrats von Privatgeheimnissen“. „Inzwischen weiß ich, dass es ein Fehler war. Damals habe ich mir überhaupt nichts dabei gedacht“, sagte die 47-jährige Diplom-Ingenieurin vor Gericht. Es war im Jahr 2006, als die Planung und Vergabe von Kanalbauarbeiten in der Friedrichstraße anstanden, die vom Entwässerungsbetrieb wie üblich öffentlich ausgeschrieben wurden. Das mit 830.000 Euro günstigste Angebot gab eine Baufirma aus Schweinfurt ab, ein Konkurrent aus Bad Kissingen verlangte 3.000 Euro mehr. Bei der Bearbeitung und Überprüfung der einzelnen Angebote ließ sich die erfahrene Sachbearbeiterin – sie übte ihre Tätigkeit schon seit 1995 aus – dann nach eigener Aussage ausgerechnet von einem Mitarbeiter der knapp unterlegenen Firma unterstützen. Dabei müsse ihr in einem Telefongespräch eine entscheidende Preisinformation aus dem Gewinner-Angebot „herausgerutscht sein“, so die Angeklagte. Zu den Telefon- und e-Mail-Kontakten mit der Bad Kissinger Firma sei es gekommen, „weil mein Abteilungsleiter mich im Regen stehen ließ. Ich war doch nur eine …

Hysterischer Anfall vor Gericht kostet 150 Euro

schreibmaschine / Ihr Nervenkostüm nicht im Griff hat offenbar eine 44-jährige Würzburgerin: Erst wurde sie in einem Geschäft in der Semmelstraße ausfällig, dann schrie sie im Strafprozess vor dem Amtsgericht so laut herum, dass der…

Uni-Netzwerk umgeleitet: Hackerin zu 70 Tagessätzen verurteilt

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Spielfilme illegal getauscht: 4.500 Euro Geldstrafe

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Brauerei-Prokurist veruntreut Leergut

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Sparsamer Bürgermeister muss zahlen

schreibmaschine / Weil er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben ei…

Schläge mit der Leine kosten 2.400 Euro

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1.000 Euro Geldstrafe für Auschwitz-Lüge

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Mit 3,3 Promille und ohne Führerschein am Steuer

schreibmaschine / „Muss ich jetzt ins Gefängnis?“, fragte eine 35-jährige Hartz-IV-Empfängerin aus Koblenz vor dem Amtsgericht. Muss sie nicht: Wegen einer Trunkenheitsfahrt im Juni 2006 mit stolzen 3,3 Promille und ohne gültige Fahrerl…

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Der Autor und sein Blog

Patrick Wötzel

Gerichtsberichterstatter, Lokaljournalist, Sportreporter - Revier: Würzburg

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