Auch Diktieren reicht nicht, um Punkte zu minimieren

Ein Geschäftsmann gab an, mit seinem Handy nicht telefoniert sondern nur "nur diktiert" zu haben. Das Thüringer OLG ließ sich darauf nicht ein: Eine "mentale Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons" gehe nicht allein von der Benutzung als Telefon aus, sondern auch vom "Diktieren" (AZ: 1 Ss…

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Erschienen 1. Mai 2008 auf http://verkehrsunfall.beeplog.de.

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