Auch die Zustellungsvollmacht muss nicht zur Gerichtsakte gereicht sein (BGH)
am 26.02.2008 von VollMachtsBlog
Der Bundesgerichtshof hat jetzt für die Zustellungsvollmacht ausdrücklich ausgeführt, dass diese auch wirksam ist, wenn sie sich nicht in der Gerichtsakte befindet. Damit ist das letzte -und falsche - Argument derjenigen, die das unter Hinweis auf §145 a StPO bezüglich der Verteidigervollmacht auch anders gesehen haben, atomisiert.
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
3 StR 450/07
vom
15. Januar 2008
Der Angeklagte hat Rechtsanwalt Prof. Dr. W. aus Karlsruhe für das Revisionsverfahren zusätzlich als Verteidiger gewählt und ihm am 5. Juli 2007 eine Strafprozessvollmacht erteilt, die diesen ausdrücklich auch dazu ermächtigt, Zustellungen aller Art, insbesondere von Ladungen, Urteilen und Be-schlüssen in Empfang zu nehmen. Diese rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht hat der Verteidiger zwar erst am 23. August 2007 mit Einreichen der Strafprozessvollmacht nachgewiesen. Er war aber schon mit ihrer Erteilung empfangsberechtigt. Aus § 145 a Abs. 1 StPO ergibt sich nichts anderes, insbesondere kann der Vorschrift nicht entnommen werden, dass …
Vollmachtsdiskussion hoffentlich ade
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Seit Jahren versuchen betonierte Quadratschädel, zu behaupten, ein Verteidiger müsse seine Bevollmächtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zur Akte nachweisen. Sie behaupten das gegen die völlig unbestrittene Meinung in obergerichtli…
Mal wieder die Vollmacht ...
RA J. Melchior, Wismar / Eine gerichtliche Ladung zum Hauptverhandlungstermin in Bußgeldsache endete mit folgendem „Zusatz: „Im Hinblick auf die Vorschrift des § 145 a StPO wird um Übersendung einer schriftlichen Verteidigervollmacht gebeten. Ac…
Im Hinblick auf § 145 a StPO …
VollMachtsBlog / Nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und antragsgemäßer Verlegung des Hauptverhandlungstermins erreicht mich eine Ladung des Amtsgerichts Segeberg, wiederum mit folgendem fettgedrucktem “Zusatz: Im Hinblick auf die Vorschrift des § 14…
Verteidiger ohne Vollmacht ?
RA J. Melchior, Wismar / Das beliebte Thema Vollmachts(nicht)vorlage liefert immer wieder Stoff für Meldungen, so z.B. gerade beim Kollegen Hoenig. Wie er und diverse andere Kollegen bin ich der Meinung, dass eine Rechtsgrundlage für die Anforderung einer schriftl…
Mal wieder § 145 a StPO
VollMachtsBlog / Auf meine Bitte um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die Anforderung einer schriftlichen Vollmacht teilt mir die StA Potsdam mit: <blockquote> unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 17.12.2007 wird die Rechtslage nochmals mit § 145 a StPO be…
Vollmachtsvorlage: NEIN (BGHSt 36, 259, 260)
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Wegen des offenbar starken Interesses und anhaltenden Widerstandes von Staatsanwälten und Richtern, hier der Kern von BGHSt 36, 259, 260: Der gewählte Verteidiger erlangt seine Rechtsstellung mit dem Abschluß des Verteidigervertrags (Schnarr, NS…
UNWISSEND
LawBlog / Ernst August Prinz von Hannover hat nun doch, wenn auch verspätet, Rechtsmittel gegen seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eingelegt, berichtet Spiegel online. Sein Verteidiger habe nicht gewusst, dass die Frist auch dann (nur…
Sex and the law
Statt aller / Heute: § 148 I StPODem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet.…
