Benutzung eines Palm-Organizers im Straßenverkehr verboten
Handakte WebLAWg | 5. Dezember 2006 — Dies hat nun das OLG Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten …
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO gleichzustellen ist. Nach dieser Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO ist einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
In dem zu entscheidenen Fall war der Betroffene während der Fahrt mit einem Palm-Organizer in der Hand von einer Polizeistreife beobachtet worden. Für diesen Verkehrsverstoß erhielt der Betroffene einen Bußgeldbescheid über 40 €.
Da der Betroffene gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt hat, musste sich das Amtsgericht Mannheim mit der Nutzung eines Palm-Organizers im Strassenverkehr beschäftigen. Mit dem erstinstanzlichen Urteil vom 30.06.2005 wurde der Betroffene freigesprochen, da nach Ansicht des Amtsgericht Mannheim die Benutzung eines Palm-Organizers im Strassenverkehr nicht unter den Vorwurf des § 23 Abs. 1a StVO falle.
Dieser Auffassung hat sich der 3. Bußgeldsenat des OLG Karlsruhe nicht angeschlossen. Er hat vielmehr ausgeführt, dass es sich auch bei einem mit Telefonfunktion und Funkkarte versehenen Palm-Organizer um ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO handele.
Der Palm-Organizer sei nach seiner Ausstattung und seinem Zweck auch zum Führen von Telefonaten bestimmt. Daran ändere nichts, dass der Palm auch über weitere zusätzliche Funktionen verfüge. Der Umstand, dass der Betroffene lediglich seinen Datenspeicher bei deaktivierter Karte abgefragt habe, lasse den Verstoß nicht entfallen. Schließlich sei der Palm wegen der Mobilfunkkarte auch als Telefon nutzbar gewesen.
Der Betroffene habe auch das Merkmal “Benutzung eines Mobiltelefons” er…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Dezember 2006 auf http://blog.juracity.de.
Handakte WebLAWg | 5. Dezember 2006 — Dies hat nun das OLG Karlsruhe in einer Grundsatzentscheidung entschieden und damit einen mit Telefonfunktion ausgestatteten …
Kreuzberger Verkehrsrecht | 30. Januar 2007 — Ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener “Palm- Organizer” ist ein “Mobiltelefon” im Sinne des § 23 Abs. 1a S…
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 4. Dezember 2006 — Denn nach der Auffassung des OLG Karlsruhe ist es einerlei, ob man während der Autofahrt sein Mobiltelefon benutzt oder den P…
Jurabilis | 13. Februar 2007 — Nach den in sich rechtsfehlerfrei zur äußeren Tatseite getroffenen Feststellungen handelt es sich bei dem von dem Betr. benutzt…
Kreuzberger Verkehrsrecht | 22. Dezember 2007 — Wie einmal mehr mußte sich ein Obergericht mit dem Unsinn beschäftigen, den der Gesetzgeber mit dem Handy-Verbot den Praktikern…
LawBlog | 5. Dezember 2006 — Wer beim Autofahren einen Organizer benutzt, handelt sich möglicherweise Bußgeld und einen Punkt in Flensburg ein. Zumindest da…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Juli 2008 — Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. …
Motorradrecht | 1. Januar 2009 — Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer …
JuracityBlog | 25. September 2006 — Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschi…
blat.antville: Simon's Blawg | 12. Mai 2004 — Apotheker in Schorndorf, und mit seiner Ehefrau Dr. Maria Palm Stifter des Johann-Philipp-Palm-Preises für Meinungs- und Pressefre…
K�ndigung, Arbeitsvertrag Mietvertrag, Handyvertrag, fristlose, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Anstellungsvertrag, betriebsbedingte, K�ndigungsschutzklage online, K�ndigungs-Check, Abfindung" />