Auch das Tragen einer Baskenmütze als “Ersatz” für das Kopftuch ist verboten

Mit einem den Beteiligten nunmehr schriftlich zugestellten Urteil hat das VG Köln die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die sich dagegen wandte, dass die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulbehörde ihr das Tragen einer Kopfbedeckung im Unterricht untersagt hatte.

Nach dem im Jahre 2006 geänderten nordrhein-westfälischen Schulgesetz dürfen Lehrkräfte in der Schule u.a. keine religiösen Bekundungen abgeben, “die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören”. Die klagende Lehrerin, eine 33jährige deutsche Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die vor dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung im Unterricht stets ein Kopftuch getragen hatte, erschien seither zum täglichen Unterricht mit einer das gesamte Haupthaar bedeckenden französischen Baskenmütze. Sie trug vor, diese Art der Kopfbedeckung zwar aus religiösen Gründen zu tragen; sie werde in der Öffentlichkeit aber als modisches Accessoire und nicht als Ausdruck einer religiösen Überzeugung wahrgenommen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. (3 K 2630/07)

Quelle: Marktplatz-Recht vom 17.11.2008

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 18. November 2008 auf http://log.handakte.de/.

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Kommentare zu "Auch das Tragen einer Baskenmütze als “Ersatz” für das Kopftuch ist verboten":

20. November 2008 von Manfred Götz — Das ist wieder mal typisch deutsch.
Im Grundgesetz steht ganz klar, dass niemand u.a. wegen seiner Religion diskriminiert werden darf und dann dieses Urteil. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich steht da noch an anderer Stelle. Diese beiden Punkte sind klar formuliert und lassen keine anders lautende Interpretation zu. Dass das Grundgesetz scheinbar nicht mehr das Papier Wert ist auf dem es steht beweist dieses mit unglaublicher Ignoranz gefällte Urteil. Mir ist bewusst, dass es in unseren Gesetzen von so genannten "Gummiparagraphen" nur so wimmelt, aber die deutsche Verfassung ist eine der Stützen unserer Gesellschaft und steht über allen anderen Gesetzen. Die berufliche Eignung der scheinbar an altersbedingter Demenz leidenden Un- Rechtssprecher sollte schleunigst überprüft werden.
Sollte diese Art von Rechtsprechung "Schule" machen steuern wir in eine Richtung, in die WIR nicht wirklich wollen. Das hatten wir schon.

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