E-Cards zur Betriebsratswahl versenden
Betriebsrat Blog | 13. August 2009 — Marketing für die BR-Wahl: Muss das sein? Aber sicher: Denn Betriebsräte und Wahlvorstände sind voll gefragt, wenn es um die …
Der gesetzliche Wahlzeitraum für die regulären Betriebsratswahlen nähert sich langsam seinem Ende. Viele Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände haben in den vergangenen Monaten spezielle Schulungen besucht, um sich mit den komplizierten Wahlvorschriften vertraut zu machen. Nun die Überraschung: Auch Chefs besuchen BR-Wahl-Seminare! Mit der Durchführung der Wahl haben sie bekanntermaßen nichts zu schaffen, aber findige Arbeitsrechtsspezialisten wie etwa der Verlag Dashöfer haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt: In speziellen Arbeitgeberseminaren wird darüber informiert, welcher Einfluss auf die BR-Wahl trotz gesetzlichem Beeinflussungsverbot in rechtlichen Grauzonen möglich ist. Die Financial Times Deutschland berichtet, dass den Arbeitgebern etwa gerne geraten wird, auf ein “günstiges Selbstverständnis” hinzuwirken: Der Belegschaft solle klar sein, dass sie nicht beim Betriebsrat sondern beim Unternehmen angestellt sind. Dies könne man allen Arbeitnehmern vor der Stimmabgabe nochmal “verdeutlichen”. Die Seminarausschreibung selbst ist unverfänglich. Lediglich in einem Fall werden laut Ausschreibung die Grenzen der „Begleitung“ der Betriebsratswahl auf Arbeitgeberseite behandelt. Dass es im Seminar selbst dann besonders objektiv zugeht, ist dagegen kaum zu e…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Mai 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.
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Aus Betriebsratswahlen müssen die Arbeitgeber sich raushalten. In Seminaren erfahren sie aber, wie sie doch mitmischen dürfen.
§ 13 BetrVG - Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
§ 119 BetrVG - Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
Aus Betriebsratswahlen müssen die Arbeitgeber sich raushalten. In Seminaren erfahren sie aber, wie sie doch mitmischen dürfen. - Seite 2