Auch für Bundespräsidenten Wulff gilt die Unschuldsvermutung

Bundespräsident Wulff gerät stärker unter Druck. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt, da sie einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung sieht. Dadurch bekommt die Causa Wulff auch medial eine neue Dimension.

In Deutschland ist jeder bis zum Beweis seiner Schuld als unschuldig anzusehen, daran ändert auch der Beginn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nichts. Ein Anfangsverdacht ist dabei die erste Stufe eines möglichen Strafverfahrens. Im Rahmen der Ermittlungen wird durch die Staatsanwaltschaft geprüft, ob dieser Anfangsverdacht so weit erhärtet werden kann, dass zu einer Anklage kommen kann. Wenn man sich die nun die aktuellen Medienberichte ansieht, wird dies in vielen Berichten nicht deutlich, vielmehr bekommt man den Eindruck, Wulff sei schon schuldig. Wie aber bei jeder Berichterstattung über Strafverfahren gilt auch bei Wulff die Unschuldsvermutung. Die Unschuldsvermutung wird im deutschen Rechtssystem an keiner Stelle explizit geregelt, sie ist jedoch eine zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 GG. Besonders wird die Unschuldsvermutung vom Deutschen Presserat in 13 des Pressekodex betont, demnach eine Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren frei von Vorurteilen erfolgen. Dieses gilt auch für den Fall Wulff. Im Augenblick besteht nur ein Anfangsverdacht. Es gehört zu den Aufgaben der Presse, zwischen Tatsachen und einem bloßen Verdacht zu unterscheiden. Auch gehört es zu einer sorgfältigen Berichterstattung, zwischen belastenden aber auch entlastenden Umständen aufzuteilen und beide in Berichten aufzunehmen. In der Causa Wulff ist zu beobachten, dass entlastende Umstände medial kaum noch erwähnt werden und bei der Berichterstattung über den …

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Themen: Medien , GG , Journalismus , Berichterstattung , Staatsanwaltschaft Hannover , Wulff , Pressekodex , Unschuldsvermutung , Bundespräsident , Pressekodex Abgelegt Und Mit Anfangsverdacht

Erschienen 17. Februar 2012 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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