Auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um

Es war eine Frage der Zeit, bis der zurückgetretene Verteidigungsminister (oder besser: dessen Rücktritt) zum Gegenstand werblicher Aktivitäten gemacht werden würde. Nun ist es passiert: Der Outdoor-Ausrüster Mammut hat sich vorgewagt und das Konterfei von Karl-Theodor zu Guttenberg in einer ganzseitigen Anzeige verwendet – und zwar mit dem Sprüchlein:

„Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um“

Das Schicksal, unfreiwillig als Werbeträger zu fungieren, teilt „KT“ nun mit dem ehemaligen Finanminister Lafontaine, dessen Rücktritt seinerzeit von einem Autovermieter werblich ausgeschlachtet wurde.

Ist das zulässig oder gar eine Art „Plagiat“? Damals, im „Fall Lafontaine“, hatte der BGH (Urteil vom 26.10.2006 – Az. I ZR 182/04) das durchgehen lassen und jedenfalls einen Schadensersatzanspruch verneint:

Denn die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses, so das Gericht, begründe zwar im Allgemeinen einen Anspruch auf Zahlung der angemessenen Lizenzgebühr unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes oder der ungerechtfertigten Bereicherung. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Abgebildete bereit oder in der Lage gewesen wäre, gegen Entgelt Lizenzen für die Verbreitung und öffentliche Wiedergabe seines Bildnisses einzuräumen.

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Themen: Bgh , Schadensersatz , Echter , Bildnis , Werbung , Minister , ZU Guttenberg , Kunsturheberrecht / Recht AM Eigenen Bild

Erschienen 10. März 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

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