Kein Vorrecht für Anwälte auf Behindertenparkplätze
Schlosser Aktuell | 14. September 2011 — Nichts gegen kreatives Parken, aber Behindertenparkplätze sind tabu – auch, wenn nicht alle besetzt sind. So hat auch das Ver…
Dass auch Anwälte nicht immer Recht behalten, zeigt der folgende Fall: Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Ein Rechtsanwalt parkte am Vormittag des 26.07.2010 seinen Pkw vor dem Gebäude des Amtsgerichts Ludwigshafen auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Eine Bedienstete der beklagten Stadt Ludwigshafen stellte gegen 10.45 Uhr fest, dass in dem Fahrzeug kein Schwerbehindertenausweis auslag. Nachdem sie im Gerichtsgebäude vergeblich nach dem Fahrer des Wagens gesucht hatte, veranlasste sie das Abschleppen des Autos um 11.28 Uhr. Im August 2010 forderte die Beklagte vom Kläger 145,75 Euro für das Abschleppen des Pkw. Dagegen erhob der Kläger Klage mit der Begründung, der Abschleppvorgang sei unverhältnismäßig gewesen. Die Politesse hätte ihn im Gerichtsgebäude ohne Weiteres auffinden können. Im Übrigen sei der zweite Schwerbehindertenparkplatz nicht belegt gewesen. Von dieser Argumentation des Klägers ließ sich die 5. Kammer des Gerichts nicht überzeugen. Die Richter führten aus, ein verbotswidrig auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug dürfe sofort abgeschleppt werden. Eine Funktionsbeeinträchtigung liege bei Behindertenparkplätzen auch dann vor, wenn nicht alle Parkplätze gleichzeitig belegt seien. Dem Schutz der für Schwerbehinderte eingerichteten Parkplätze komme mit Rücksicht auf die Hilfsbedürftigkeit der bevorrechtigten Personen ein großes Gewicht zu. Diesem Personenkreis müsse der ihm vorbehaltene Parkraum unbedingt und ungeschmälert zur Verfügung stehen, weil zumutbare Ausweichmöglichkeiten selten bestünden. Diesem Belang werde allein durch ein zügiges und konsequent…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. September 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
Schlosser Aktuell | 14. September 2011 — Nichts gegen kreatives Parken, aber Behindertenparkplätze sind tabu – auch, wenn nicht alle besetzt sind. So hat auch das Ver…
Rechtslupe | 14. September 2011 — Parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt …
beck-blog | 15. September 2011 — Musste das denn wirklich zum VG getragen werden? Da parkt ein Anwalt auf dem Behindertenparkplatz eines AG und wird abgeschlepp…
LawBlog | 19. September 2011 — Parkt ein Autofahrer auf einem von mehreren öffentlichen Behindertenparkplätzen, kann er auch dann abgeschleppt werden, wenn di…
Recht Sozial | 19. September 2011 — Wie das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße jetzt entschieden hat (Az. 5 K 369/11.NW), darf ein Fahrzeug, das verbotswidrig auf…
Schadenfixblog | 4. Oktober 2011 — Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (VG) hat mit Urteil vom 13.09.2011 (Az.: 5 K 369/11.NW) entschieden, dass ein Auto, dass …
Lichtenrader Notizen | 6. Februar 2005 — Das Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz stellt rechtskräftig fest, dass ein Behinderter, der seinen PKW auf einem Behindert…
Verkehrsrecht RA Honsel | 30. Oktober 2011 — Ein Autofahrer, der auf einem Behindertenparkplatz parkt, hat die Abschleppgebühren auch dann zu zahlen, wenn noch ein weiterer…
Die Rechtsanwäldin | 2. Juli 2010 — Ein Fahrzeughalter genügt seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht, wenn er lediglich de…
Schadenfixblog | 6. Februar 2010 — Koblenz/Berlin (DAV). Wer in Karnevalsgegenden sein Auto am Zugweg des Karnevalszuges abstellt, muss die Abschleppkosten zahlen…