Auch AG Marburg verurteilt Abofallen-Anwalt zu Schadensersatz

In der aktuellen NJW 11/09 findet sich unter der “Entscheidung der Woche” ein Link zu einem Urteil des Amtsgericht Marburg in Sachen Abofallen.

Das Gericht findet deutliche Worte. Im Ergebnis sind die Beklagten, nämlich die Betreiberin der fraglichen Website und der forderungseinziehende Rechtsanwalt dem Kläger zum Schadensersatz für dessen vorgerichtliche Auslagen für die Abwehr der Forderung verpflichtet.

Das Gericht setzt sich zunächst mit dem Internetportal opendownload.de auseinander.

sieht in der Aufmachung des Internetportals, der Beklagten zu 1), opendownload.de und in der Art und Weise, wie der Interessent auf die angebotenen Inhalte zugreifen kann, eine konkludente Täuschung, um sich ein Vermögensvorteil zu verschaffen.

Es kommt zu dem Ergebnis

Die Seite der Beklagten zu 1) ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer über die Kostenpflichtigkeit der Angebote zu täuschen.

Anschließend setzt sich das Gericht mit dem Handeln des beklagten Rechtsanwalts auseinander, der Forderungen für die Beklagte zu 1) einzieht.

Der Beklagte zu 2) musste als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für die Beklagte zu 1) geltend macht. …

Und weiter heisst es in der Urteilsbegründung:

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug, vgl. so auch AG Karlsruhe, 9 C 93/0…

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Themen: Rechtsprechung , Schadensersatz , Karlsruhe , Abwehr , Abofalle , AG Marburg Abofalle

Erschienen 11. März 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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