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Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten

am 25.09.2006 von JuracityBlog

Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobiltelefon in die Hand nimmt, um eine gespeicherte Nummer von dem Display abzulesen.
Damit verstoße der Fahrzeugführer gegen § 23 Abs. 1a STVO, wonach einem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt ist, wenn er hierfür das Telefon aufnimmt oder hält. Nach …

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Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…

Handy am Ohr: Keine erfolgreiche Ausrede

Kreuzberger Verkehrsrecht / Um Benutzung eines Mobiltelefons handelt es sich auch, wenn das Handy vom Betroffenen an sein Ohr gehalten wird, um einen Signalton abzuhören, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist. Aus den Gründen: ...Nach dem e…

Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei blossem Aufnehmen/Halten/Umlagern

Kreuzberger Verkehrsrecht / Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO. (Aus den Gründen: ...Da Art. 103 II GG Erkennbarkeit u…

Auch Ablesen am Steuer ist verboten

ElbeBlawg / Man konnte es ja mal vor Gericht versuchen, aber wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt trotzdem gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn…

Auch die Nutzung eines Palm-Organizers ist im Strassenverkehr verboten

JuracityBlog / Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.11.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 3 Ss 219/05) entschieden, dass ein mit Telefonfunktion ausgestatteter Palm-Organizer einem Mobiltelefon im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO glei…

Aufheben oder Umlagern eines Handys während der Fahrt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO

RA J. Melchior, Wismar / Nachdem in der Vergangenheit schon so einige merkwürdige Urteile zur verbotenen Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen ergangen sind, hier ein erfrischend deutlicher Beschluss des OLG Düsseldorf, AZ: IV-2 Ss (OWi) 134/06 - (OWi) 7…

Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?

Rechtsanwalt News / Schnell mal bei der Fahrt mit dem Mobiltelefon telefonieren - das machen viele. Dabei herrscht ein gefährliches Halbwissen, wann das Telefonieren am Steuer verboten ist und wann nicht. Die passende Regelung findet sich in § 23 Abs. 1a StVO: §2…

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…

Thüringer Oberlandesgericht: Handybenutzung während der Autofahrt ist auch dann verboten, wenn nicht telefoniert wird

Rechtblog / Der Senat für Bußgeldsachen beim Thüringer Oberlandesgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sömmerda in einer Bußgeldsache mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Gebrauch eines Handys a…

Telefonieren im Auto? Motor aus!

Heimspiel / Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht…

HANDYUHR: IM AUTO TABU

LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…

Handy an roter Ampel

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm: Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt…

Benutzung von Handys in Kraftfahrzeugen

Straßenverkehrsrecht / Nach § 23 Abs. 1 a StVO ist die Benutzung eines Handys in Kraftfahrzeugen verboten. Im Ganzen erläutert Janker den gesamten Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO und erinnert z.B. daran, dass zu Fahrzeugen i.S.d. Vorschrift auch Mofas, Fuhrwerk…

Keine unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons bei abgeschaltetem Motor

Kreuzberger Verkehrsrecht / Die Auslegung, wonach ein Kraftfahrzeugführer auch dann den Tatbestand der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons gem. §§ 23 I a, 49 I Nr.22 StVO erfüllt, wenn er während der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor vor einer…

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RA Michael Felser

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