Auch Ablesen am Steuer ist verboten

Man konnte es ja mal vor Gericht versuchen, aber

wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt trotzdem gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn er gar nicht telefoniert. Auch das Ablesen der Nummmer stelle eine verbotene Benutzung des Handys dar, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem heute veröffentlichten Beschluss. Der Senat bestätigte damit i…

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Themen: Rechtsprechung , Oberlandesgericht Hamm

Erschienen 21. September 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten

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