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Auch Ablesen am Steuer ist verboten

am 21.09.2006 von ElbeBlawg

Man konnte es ja mal vor Gericht versuchen, aber
wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt trotzdem gegen die Straßenverkehrsordnung - selbst wenn er gar nicht telefoniert. Auch das Ablesen der Nummmer stelle eine verbotene Benutzung des Handys dar, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem heute veröffentlichten Beschluss. Der Senat …

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Auch Ablesen einer gespeicherten Nummer während der Fahrt vom Handy-Display ist verboten

JuracityBlog / Der 2.Senat des Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 12.07.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 Ss OWi 402/06) entschieden, dass eine verbotene Benutzung des Mobiltelefons bereits dann vorliege, wenn der Fahrer während der Fahrt das Mobil…

Thüringer Oberlandesgericht: Handybenutzung während der Autofahrt ist auch dann verboten, wenn nicht telefoniert wird

Rechtblog / Der Senat für Bußgeldsachen beim Thüringer Oberlandesgericht hatte sich im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sömmerda in einer Bußgeldsache mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Gebrauch eines Handys a…

Finger weg vom Handy

Kreuzberger Verkehrsrecht / Bei der Handy-Nutzung am Steuer verstehen die Gerichte weiterhin keinen Spaß. So urteilt das OLG HAMM (Urt. v. 12.07.2006, 2 SS OWI 402/06) Die Benutzung eines Handys i.S. von § 23 Abs.1a StVO liegt auch dann vor, wenn der Fahrer das Ha…

Handy am Steuer: Motor muss aus sein

LawBlog / Eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons liegt nach einer aktuellen Entscheidung des 2. Senats für Bußgeldsachen des OLG Hamm nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer Rotlicht zeigenden Ampel steht und der Motor ausgeschaltet ist. Das Oberlandesg…

Handy am Steuer: Erfolg mit Schwindelei

LawBlog / Das Oberlandesgericht Bamberg hat in zweiter Instanz einen Autofahrer freigesprochen, der vor einer roten Ampel mit dem Handy telefoniert hat. Der Fahrer hatte sich damit verteidigt, er habe den Motor an der Ampel ausgeschaltet. Das Amtsgericht meint…

Benutzung von Handys in Kraftfahrzeugen

Straßenverkehrsrecht / Nach § 23 Abs. 1 a StVO ist die Benutzung eines Handys in Kraftfahrzeugen verboten. Im Ganzen erläutert Janker den gesamten Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO und erinnert z.B. daran, dass zu Fahrzeugen i.S.d. Vorschrift auch Mofas, Fuhrwerk…

HANDYUHR: IM AUTO TABU

LawBlog / Wer im Auto (bei laufendem Motor) sein Mobiltelefon in die Hand nimmt und auf die Uhr guckt, zahlt 40,00 € Bußgeld. Und kriegt einen Punkt in Flensburg. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden, berichtet heise online. § 23 Abs.…

Fernsehen am Steuer soll strafbar werden

ElbeBlawg / Büroarbeiten, Zeitung lesen oder Fernsehen gucken während der LKW-Fahrt - diese Tätigkeiten beobachtet die Autobahnpolizei Baden-Württemberg mit Hilfe eines speziellen Überwachungsfahrzeuges regelmäßig. Nach geltend…

Verkehrsrecht: Mobiltelefon umlegen ist keine Benutzung

Recht und Alltag / Wer sein Mobiltelefon beim Autofahren nur anfasst, verstößt nicht gegen das generelle Handy-Benutzungsverbot am Steuer. Ein Fahrer darf auch das Handy von einer Ablage in die andere legen. Der Begriff „Benutzung“ i.S.d. § 23 1a StVO verlange…

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