Aua, das tut weh: Mann schneidet sich nach Wette den Penis ab

Straftaten, die unter Alkoholeinfluss geschehen, sind nicht selten. Da kann man sich im Nachhinein über zahlreiche strafrechtliche Probleme streiten, etwa über Fragen der Schuldfähigkeit, über die "actio libera in causa", über den sogenannten "natürlichen Vorsatz" oder über die Voraussetzungen einer Rauschtat nach § 323a StGB. Strafbar machen kann sich zum Beispiel auch derjenige, der einen Betrunkenen nicht davon abhält, Auto zu fahren, wenn er eine Garantenstellung innehat, oder wer einen Betrunkenen unter Ausnutzug seines Zustandes dazu verleitet, selbst- oder fremdschädigende Handlungen zu begehen. Ganz kompliziert kann´s werden, wenn der Anstifter selbst betrunken ist und nicht mehr so recht übersehen kann, was er da eigentlich anrichtet. In Lettland hat sich jetzt ein Mann nach einer Wette unter Betrunkenen den Penis abgeschnitten, berichtet bild.de im Newsticker, und ist dann mit seinem besten Teil in einem Plastikbeutel ins Krankenhaus gebracht worden, wo dieses ihm in einer dreieinhalbstündigen Operation wieder angenäht wurde. Der 30-Jährige habe mit einem Freund um 1.000 Lat, das sind umgerechnet 1.400 Euro, gewettet, dass er sich das Geschlechtsteil abschneiden würde, habe das lettische Fernsehen berichtet. Und dann habe er die Wette auf ziemlich blutige Weise eingelöst. Vielleicht brauchte der Mann das Geld ja, um sich den Penis annähen zu lassen, und hat aus diesem Grunde gewettet, könnte man jetzt räsonieren. Aber irgendwie macht das auch keinen Sinn. Und ich weiß auch nicht, ob die Wettschuld nach lettischem Zivilrecht einklagbar ist oder ob der Mann das Geld vielleicht schon im Vorhinein bekommen hat. Wenn ja, muss er es vielleicht wieder herausgeben, weil die Wette gegen die guten Sitten verstieß? Oder kann er es behalten, weil der Andere die Zahlung in Kenntnis des Nichtbestehens einer Verbindlichkeit geleistet hat? Aber das sind zivilrechtliche Fragen, mit denen ich mich als Strafrechtler gar nicht beschäftigen will. Vielleicht finden sich ja juristisch vorgebildete Blogleser, die straf- oder zivilrechtliche Ideen haben, wie der Fall zu lösen ist. Mir ist es deutlich zu warm dafür, aber berichtenswert finde ich den Fall trotzdem. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Mann , Penis , Aua , Wette , Wetten UM Penislänge

Erschienen 21. Juli 2006 auf http://www.strafblog.de.

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