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Atze Schröder vs. Wikipedia

am 27.06.2007 von http://log.handakte.de/

Der Comedian Atze Schröder hat im Rechtsstreit mit Wikimedia eine herbe Niederlage erlitten. Der Comedian wollte seinen Realnamen nicht mehr in der Online-Enzyklopädie erwähnt sehen und ging sehr abenteuerlich gegen den Wikimedia-Verein vor. Obwohl es in dem Verfahren gar nicht mehr darum ging, ob der wahre …

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Atze Schröder ist Markeninhaber der Marke Atze Schröder

DPMS INFO / DPMS INFO berichtete über einen Herrn Albers, der bis vor kurzem noch Markeninhaber der deutschen Wortmarke Atze Schröder war. http://oby.de/atze-schroeder Ein aktueller Kommentar im älteren Beitrag machte mich darauf aufmerksam, dass nunmehr Atze…

Alles Atzes!

MarkenBlog / Der unter dem Namen Atze Schröder bekannt Comedian hat die nachfolgenden, bisher unter seinem bürgerlichen Namen beim Deutschen Patent- und Markenamt geführten, Marken übernommen. 397 47 033 Atze Schröder Nizzaklassen: 09, 41, 45 301 46 598 A…

Atze gegen den Rest der Welt

DPMS INFO / Update im Rechtsstreit um die Namensnennung des bürgerlichen Namens von Atze Schröder. DPMS INFO berichtete zeitnah und erinnerte dabei an die Parallelen zum Rechtstreit TRON ./. Wikipedia. Arne Klempert, der Geschäftsführer von Wikimedia Deutsch…

Wie heißt Atze Schröder wirklich?

DPMS INFO / Die Pressestelle beim Landgericht Berlin berichtete vor vier Tagen, dass die Pressekammer beim LG Berlin in dem Prozess des Künstlers mit dem Pseudonym Atze Schröder gegen einen Zeitungsverlag dem Verlag untersagte, die des bürgerlichen Namen des…

Atze Schröder im Markenregister

RA-Blog / Atze Schröder ist weder ein Komiker noch ein Pseudonym. Nachdem das Landgericht Berlin diese Woche einem Zeitungsverlag die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Künstlers, der Atze Schröder darstellt, untersagt hatte, hat man sich i…

Thomas Gramespacher : Verfahrensfortgang: Alles Atze (Schröder)? - Berufung gegen die Untersagung der Nennung des richtigen, bürgerlichen Namens von Atze Schröder eingelegt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / KG Berlin, Verfahren Az. 10 U 92/07 (LG Berlin, Urteil vom 06.03.2007 - Az. 27 O 72/07) Mit <a href=http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=678 class=norm> Urteil vom 06.03.2007 - Az. 27 O 72/07 ( = MIR Dok. 176-2007)…

Ach wie gut, daß niemand weiß, wer da Atze Schröder heißt…

mepHisto-bLAWg / Ich hab fast alle CDs von ihm. Aber jetzt hat er verloren. Bei mir. Obwohl er gerade vor Gericht gewonnen hat… Berlin.de: “Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerliche…

Zeitungsverlag darf über den Comedian “Atze Schröder” nur unter seinem Pseudonym berichten

Handakte WebLAWg / Die Zivilkammer 27 des LG Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian. Das…

Bösgläubige Markenanmeldung?

Jurabilis / Der investigative Kollege aus Kiel berichtet von einem Fall, der auf mich als unwissenden Außenstehenden wie ein geradezu klassischer Fall der sogenannten bösgläubigen Markenanmeldung wirken muss: So soll seit Februar 1998 unter Register-Nr.…

Retuschiertes Foto von Gerhard Schröder vor Gericht

Handakte WebLAWg / Der Kanzler-Fotograf Konrad R. Müller klagt die Werktreue eines seiner authentischen Bilder ein: Ein Streit um die Auswüchse der visuellen Manipulation und Schröders Bild in der Geschichte. (…) Quelle: Süddeutsche vom 22.6.2007 Feed abonnie…

Zeitungsverlag vs. Atze S.: Berufung

RA-Blog / Mit Urteil des Landgerichts Berlin vom 06.03.2007 (27 O 72/07) wurde einem Zeitungsverlag bekanntlich untersagt, den bürgerlichen Namen des Herrn, der die Kunstfigur Atze Schröder darstellt, zu veröffentlichen. Wie MIR heute mitteilt, hat la…

LG Berlin: Alles Atze (Schröder)!? - Die Veröffentlichung des richtigen, bürgerlichen Namens von Atze Schröder ohne dessen Einwilligung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechts dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch Art. 2…

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Rainer Langenhan

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