Atze Schröder im Markenregister

Atze Schröder ist weder ein Komiker noch ein Pseudonym. Nachdem das Landgericht Berlin diese Woche einem Zeitungsverlag die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Künstlers, der "Atze Schröder" darstellt, untersagt hatte, hat man sich in der Wikipedia zumindest schon mal darauf einigen können, dass "Atze Schröder" eine Kunstfigur ist. Und Atze Schröder nervt, wie Stefan Niggemeier schon im Januar 2006 in der FAZ festgestellt hat. Aber nicht nur das: Egal, ob er Galas moderiert oder Talkshows besucht: Atze Schröder ist Atze Schröder ist Atze Schröder. [...] Auch viele derjenigen, deren Erfolg im Gegensatz zu Atze Schröder und Maddin nicht auf der Illusion einer vollständigen Übereinstimmung von Rolle und Darsteller beruht, beschränken sich auf einen einzigen Typ, den sie immer wieder geben. Sie sind Comicfiguren geworden, Klischees, sie haben sich - im angemessenen Wirtschaftsdeutsch gesagt - als Marken etabliert: berechenbar und unmittelbar wiedererkennbar. Schauen wir doch mal ins Markenregister des DPMA: Vorher in diesem Blog: Atze Schröder ohne Perücke

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Themen: Wikipedia , Stefan Niggemeier , Pseudonym , Landgericht Berlin , Rechtsanwälte Schröder Berlin

Erschienen 17. März 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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