Atypisch stille Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen
am 21.10.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern
Ein Gesellschafter einer GmbH kann an seinem Geschäftsanteil Dritte im Rahmen einer atypisch stillen Gesellschaft unterbeteiligen, nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der atypisch still Unterbeteiligte erzielt dann als wirtschaftlicher Inhaber von Kapitalgesellschaftsanteilen originär sowohl Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile und sonstige Bezüge) als auch diejenigen nach § 17 EStG (Gewinne oder Verluste aus der Anteilsveräußerung).
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten aber nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben …
wirtschaftlicher Inhaber bei Unterbeteiligung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlich…
wirtschaftlicher Inhaber bei Unterbeteiligung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlic…
Wirtschaftliches Eigentum bei Doppeloptionen
Blickpunkt Recht & Steuern / Zu den einkommensteuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb zählen auch die Veräußerungserlöse aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften, sofern diese Beteiligung an der Gesellschaft bestimmte Grenzen überschr…
Stiller GmbH-Gesellschafter und die Kapitalerhaltung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals bestätigt hat, in Bezug auf die Kapitalerhaltungsregeln wie ein GmbH-Gesellschafter zu behandeln, wenn er aufgrund d…
Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurden (sog. vorgezogene Einlagen), sind, so der Bundesfinanzhof in…
Beteiligungsübertragung unter Nießbrauchvorbehalt
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Übertragung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 EStG unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist als unentgeltliche Vermögensübertragung keine Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 EStG. Eine Ante…
Securenta AG: Insolvenzverwalter Knoepfel wird atypisch stille Beteiligungen nicht als `normale´ Insolvenzforderungen anerkennen Was koennen Anleger unternehmen?
KAPITAL-RECHTINFO / Auf der Homepage der Securenta AG i.I. erklaert Insolvenzverwalter Peter Knoepfel, dass seiner Ansicht nach Ansprueche atypisch stiller Gesellschafter keine Darlehensforderungen sind, sondern Einlagen, die am Ergebnis der Insolvenzgesellschaft teil…
Übertragung stiller Reserven zwischen Schwestergesellschaften
Blickpunkt Recht & Steuern / In den Jahre ab 1999 (während der Gültigkeitsdauer des § 6b Abs. 10 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) konnten die stillen Reserven, die infolge der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafte…
Vorzeitige Kindergeldaufhebung
Blickpunkt Recht & Steuern / Vollendet das arbeitslose Kind während des laufenden Kalenderjahres das 21. Lebensjahr, so dass es nicht mehr nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG als Kind zu berücksichtigen ist, und überschreiten seine bis dahin zugeflossenen Einkünfte und Bezü…
BFH: Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines GmbH-Anteils
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.12.2007 - VIII R 14/06 Pressemeldung Nr. 28 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Der Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt unter bestimmten Voraussetzungen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 17…
