Bedroht ein GAU den Rechtsstaat?
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. Mai 2011 — Unter dem markigen Titel äußert sich Prof. Dr. Wolfgang Ewer zur “Aussetzung” von Gesetzen durch die Bundesregierung im Anwalts…
NJW-Herausgeber Ewer: Atom-Moratorium verfassungswidrig - Ohrfeige für die Kanzlerin. So hatten wir am Gründonnerstag getitelt. Und nun wurde aus der Ohrfeige eine regelrechte Tracht Prügel. Denn Professor Dr. Wolfgang Ewer nahm sich nicht nur in der von ihm selbst herausgegebenen NJW des Themas an; er hat jetzt auch einen Gastkommentar in der Mai-Ausgabe des Deutschen Anwaltsblatts zum Thema geschrieben, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.Kurz zum Stand der Diskussion: In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen eine öffentliche Gewalt in den Zuständigkeitsbereich einer anderen verfassungswidrig eingreift, also das Prinzip der Gewaltenteilung gem Art 20 III GG verstößt: Der BGH entwickelt die Lehre von den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen", die sich vom Grundgedanken des § 1578 BGB so weit entfernt, dass Dieter Schwab dies schon im Vorwort der 18. Auflage seines Studienwerks "Familienrecht" aus der Serie "Grundrisse des Rechts" als "wundersame Rechtsprechung" qualifiziert. Inzwischen hat das BVerfG diese Rechtsprechung als Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzp aktenkundig gemacht. CDU/CSU und FDP einigen sich schon vor Regierungsbildung im Koalitionsvertrag darauf, das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen nicht anzuwenden. Man wolle stattdessen auf die Selbstregulierungskraft der Internetwirtschaft setzen. Die CDU/CSU-FDP-Regierung beschließt, schon vor Abschaffung der durch § 1 WPflG gesetzlich vorgeschriebenen Wehrpflicht keine an sich Wehrpflichtigen mehr zum Dienst mit der Waffe einzuziehen. Eben diese Regierung setzt durch ein Atom-Moratorium im März 2011 die erst im Oktober 2010 durch Gesetzesänderung beschlossene Laufzeit-Verlängerung für Deutschlands Atomkraftwerke außer Kraft. Um eins klarzustellen: Die Motivation der jeweils übergriffigen Gewalt war immer mindestens nachvollziehbar. Freiheit für's Internet! Mehr finanzielle Luft für die Zweitfamilie! Weg mit der Wehrpflicht! Fort mit der Kernkraft! Alles in Ordnung - alles im Mainstream. Aber das sich einschleifende laisser-faire im Hinblick auf eins der wesentlichen Prinzipien unser verfassungsrechtlichen Ordnung kann gleichwohl nicht hingenommen werden, und das macht Ewer in seinem Anwaltsblatt-Kommentar noch erheblich deutlicher als in seinem NJW-Beitrag: I…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Mai 2011 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.
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