Atlanticlux und ihre Vermittler
Da die Atlanticlux S.A. ja sehr großen Wert darauf legt, selbst nie in Prozesse um Vermittlungsgebührenvereinbarungen zu ihren Lebensversicherungsverträgen involviert zu sein, sei auch hier betont, das folgendes Zitat aus einem Schriftsatz in einem Prozess stammt, wo die Superior Vertriebsmanagement GmbH - eine der ganz großen in der Atlanticlux-Vertriebsbranche - gegen einen (früheren) Kunden auf Zahlung der Vermittlungsgebühren klagt:
Darüber hinaus ist vorzutragen, dass die Unterfertigten über tausende (!) rechtskräftige unveröffentlichte Titel verfügen, in denen festgestellt worden ist, dass die Maklercourtage zu Recht geltend gemacht worden ist.
„Tausende (!) rechtskräftige unveröffentlichte Titel" - soll man das glauben?
Komisch schon, dass in den einschlägigen Archiven - z.B. bei juris - tatsächlich nur relativ wenige Urteile zu der Vermittlungsgebühren-Thematik veröffentlicht sind - und in auch diesen keineswegs sämtlich „festgestellt worden ist, dass die Maklercourtage zu Recht geltend gemacht worden ist". Aber die sind dann ja auch bekanntlich alle rechtsirrig.
Und überhaupt: Lassen sich wirklich Tausende deutscher Bürger mutwillig vor Gericht zerren, obwohl sie wissen, dass sie eine Vermittlungsgebührenvereinbarung unterzeichnet haben, kraft derer sie diverse Tausend Teuro an den Vermittler zahlen sollen - völlig unabhängig von dem weiteren Schicksal der vermittelten Lebensversicherung? Oder sollte es doch so sein, dass diese das eben nicht verstanden hatten - sei es, weil die Vereinbarung ihnen einfach „untergeschoben" wurde oder weil diesbezüglich unzutreffende Versprechungen gemacht wurden, wie z.B. eine angebliche steuerliche Absetzbarkeit dieser Vermittlun…
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Erschienen 28. Februar 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.
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