Atilla ist nicht Hunnenkönig – und niemand hörte auf den Polizeichef

Die gestrige Meldung dieses Blogs zu den Ausbürgerungsversuchen der Stadt Ulm hat für allerhand Aufsehen gesorgt. In den Medien und in den Behörden. Wer sich die Meldungen genau ansieht bemerkt dabei, wie gern Journalisten voneinander abschreiben. Richtiges und Falsches. Eine Nachrichtenagentur hat – zutreffend – meine Erkenntnisse zu Atilla Seleks ausländerrechtlichen Problemen weiter verbreitet, dabei aus Atilla aber Attila gemacht. Das ist fraglos die häufigere Form des Namens – aber eben nicht die Schreibweise Seleks, wie schon der Düsseldorfer Oberlehrer Vorsitzende Richter Ottmar Breidling zu Beginn des Verfahrens feststellte. Doch selbst die Ulmer Regionalpresse transportierte den Fehler weiter.

Mit dem historischen Hunnenkönig Attila hat Atilla Selek auch wenig Gemeinsamkeiten: „Unser“ Atilla teilt als strenggläubiger Muslim nicht des Königs überlieferte Vorliebe für Alkoholexzesse. Und er hat auch, im Gegensatz zum Hunnenkönig, seine Hochzeitsnacht überlebt. Der König der Hunnen starb hingegen kurz nach der Vermählung im Jahr 453, wofür wahlweise seine Gattin, der Alkohol oder das unheilvolle Zusammenwirken von Gattin und Alkohol in der Hochzeitsnacht verantwortlich gemacht werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Atilla mit einem t und zwei ll – wie der gleichnamige Herrenmantel aus dem Ungarn des 19. Jahrhunderts, auf den Wikipedia ergänzend hinweist. Ein Detail, das auch einer Breidling-Bemerkung würdig gewesen wäre.

Im Zentrum der Berichterstattung über Atillas Staatsbürgerschaft steht natürlich auch in den Zeitungen die Frage, warum er denn überhaupt eingebürgert wurde. Und warum behördenintern die Informationen versickerten. Dazu wurde diese Woche in den beteiligten Behörden gerne gesagt: „Ja, heute sind wir halt klüger, damals (2004/2005) hat man daran noch nicht so gedacht“.

Stimmt aber nicht.

Bereits auf der baden-württembergischen „Polizeichefbesprechung“ am Dienstag und Mittwoch, 09./10. Juli 2002 (!) wurde das Thema besprochen. Unter Tagesordnungspunkt 4 wurde damals notiert, dass der Landeskriminaldirektor Dieter Schneider seinen neuen Ansatz (nach 9/11) zur Bekämpfung des islamistischen Terrors vorstellte. Tenor: Man wolle „Vereinsverbote und die Verhinderung weiterer Einbürgerungen islamistischer Gefährder“ erreichen. Unter zwar anderem „durch eine Neuregelung der Verfahrensweise bei Einbürgerungsanfragen“. Allerdings machte sich der oberste Kriminalbeamte auch Sorgen um die Wirkung dieser Maßnahmen: „Um die laufende Präventionsarbeit und die Präventionskontakte nicht zu beinträchtigen, muss von der Polizei deutlich gemacht werden, dass diese Maßnahmen nicht gegen Ausländer und Muslime, sondern ausschließlich gegen kriminelle Islamisten gerichtet sind“. Gut denkbar also, dass man sehr vorsichtig mit Informationen über Selek umging. Denn immer…

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Themen: Alkohol , Wikipedia , Ungarn , Rede , Muslim , Ulm , Atilla Selek , Selek , Sauerland-verfahren
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 23. Juni 2010 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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