Asylgericht

Das Asylwesen in Österreich bedarf einer grundsätzlichen Reform — soweit sind sich alle Parteien einig. Das wars aber auch schon: Die politischen Standpunkte reichen vom automatischem Bleiberecht nach Zeitablauf, oder doch jedenfalls bei “ausreichender Integration” bis hin zu, etwas spitz formuliert, sofortiger Abschiebung wegen Parkdelikten oder Geschwindigkeitsübertretungen.

Um der großen Anzahl laufender Berufungsverfahren Herr zu werden, soll nun ein eigener Asylgerichtshof geschaffen werden, und der Rechtszug an den VwGH nur mehr sehr eingeschränkt möglich sein. Der Unabhängige Bundes-Asylsent wird dann wohl aufgelöst.

Ich halte das für bedenklich, und zwar nicht nur in der momentan diskutierten Ausgestaltung (So soll der Innenminister, obwohl selbst Verfahrenspartei, die Möglichkeit haben ein “Grundsatzurteil” durch den VwGH zu erwirken, der Asylwerber dies aber nur beim Gericht anregen können). Das Innenministerium verteidigt die geplante Grundsatzentscheidungsregelung erwartungsgemäß:

“Ich sehe da kein Ungleichgewicht”, sagt die Sprecherin von Innenminister Günther Platter (ÖVP), Iris Müller-Guttenbrunn: “Im Normalfall sollte es ja so sein, dass der Asylgerichtshof einen Antrag stellt, wenn eine Grundsatzentscheidung notwendig ist.”

Sollte das Asylgericht selbst keine Grundsatzentscheidung fällen, möchte das Innenministerium die Möglichkeit haben, eine solche zu beantragen, betont Müller-Guttenbrunn. Warum dieses Antragsrecht nicht auch den betroffenen Asylwerbern zugestanden wird? Die Platter-Sprecherin: “Uns geht es um die Beschleunigung der Verfahren.” Es handle sich dabei um eine Einigung der Regierung: “Wir sind damit sehr zufrieden.”

Ja, klar. Vielleicht kann die Dame noch einmal erklären, inwiefern hier kein Ungleichgewicht vorliegen soll?

Meine Bedenken sind aber viel grundsätzlicherer Natur: Solange 20-25% (sic!) der Bescheide des UBAS durch den VwGH aufgehoben werden können wir uns, schon aus aus grundsätzlich-rechtsstaatlichen Erwägungen, nicht leisten auf diese Kontrollinstanz zu verzichten. Warum kann man dem VwGH nicht einfach mehr Personal und Ressourcen zur Verfügung stellen? Der würde aber natürlich nicht nach der Pfeife der Regierung tanzen.

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Themen: Parteien , Asylgericht

Erschienen 8. November 2007 auf http://www.aktenvermerk.at.

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