“Steuerstundungsmodelle”
am 03.01.2006 von http://www.meisen.info
Bisher lohnte es sich bei höheren Einkommen, die Steuerbelastung durch Zeichnung von so genannten Steuerstundungsmodellen zu reduzieren. Dabei handelt es sich um Fonds in Form von Personengesellschaften, die ihren Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste zuweisen. Die steuerliche Berücksichtigung dieser Steuersparfonds soll eine Neuregelung der Verlustverrechnung beenden. Zukünftig können die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Betroffen sind insbesondere Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds.
Nicht betroffen sind dagegen Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.
Neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen werden auch Verluste aus selbständiger Arbeit, aus stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (insbesondere so genannte Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Dies dient …
“Steuerstundungsmodelle”
Blickpunkt Recht & Steuern / Bisher lohnte es sich bei höheren Einkommen, die Steuerbelastung durch Zeichnung von so genannten Steuerstundungsmodellen zu reduzieren. Dabei handelt es sich um Fonds in Form von Personengesellschaften, die ihren Anlegern in der Anfangsphase ho…
Ende für Steuersparfonds?
Blickpunkt Recht & Steuern / Verluste aus so genannten Steuersparfonds können nach einem Gesetzentwurf künftig nur noch mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Das Bundeskabinett hat am 24. November einer Formulierungshilfe für einen entspreche…
Weitere Kappung von Steuerstundungsmodellen geplant
Steuerblog / Für Verluste aus Vermietung und Verpachtung oder Verluste aus Gewerbebetrieb, die aus so genannten Steuerstundungsmodellen resultieren, sieht § 15b EStG bereits seit Ende 2005 ein Verrechnungsverbot vor, sofern die Verluste 10% des eingesetzten Eig…
Der steuerliche Verlustvortrag ist nicht mehr vererblich
JuracityBlog / Können Verluste in einem Kalenderjahr nicht mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen werden, können diese bis zu einen Betrag von 511.500 € (Ehegatten: 1.023.000 €) zurückgetragen und mit positiven Einkünften des Vorjahres verrechnet we…
Richter zweifeln an Paragraphen
Handakte WebLAWg / Der BFH hat erneut Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Steuerparagrafen geäußert. Der 1999 eingeführte Paragraf 2b des Einkommensteuergesetzes sah vor, dass Verluste von Film- oder Windkraftfonds nicht von anderen Einkünften abziehbar sin…
Hausfinanzierung mit Lebensversicherungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Verluste können regelmäßig nur dann einkommensteuerlich geltend gemacht werden, wenn auf Dauer auch einmal Gewinne zu erwarten sind. Werden voraussehbar auf Dauer nur Verluste erwirtschaftet, liegt die Vermutung nahe, dass hier kein Einkommen erzi…
Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Nach § 23 Abs. 3…
Spekulieren mit Mieteinnahmen
Blickpunkt Recht & Steuern / Wer seine Mieteinnahmen dazu verwendet, um Optionsgeschäfte durchzuführen, kann daraus entstehende Verluste nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus…
