Assekuranz weigerte sich zu zahlen
am 17.07.2006 von http://log.handakte.de/
Eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Haustür kann nach einem Wohnungseinbruch den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.
Der Hauseigentümer handelt nach dem Richterspruch jedenfalls dann grob fahrlässig, wenn er das Haus „über Nacht“ verlässt und die Eingangstür nicht abschließt.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage einer Hauseigentümerin gegen ihre Einbruchversicherung ab. Die Klägerin hatte ihr Haus für eineinhalb Tage verlassen und dabei die Haustür nur zugezogen, aber nicht abgeschlossen. Nach den Feststellungen der Polizei nutzten Einbrecher die Gelegenheit, um das Türschloss zu …
D: Bloßes Zuziehen einer Türe ist grob fahrlässig
decker.eu / Eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Haustür kann nach einem Wohnungseinbruch den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem am Montag bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Koblenz hervor. Der Hauseigentümer handelt nach dem …
Tempo 90 bei Schnee und Hagel kann grob fahrlässig sein
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 8. Oktober 2003 (Az. O 141/03) entschieden, dass Autofahrer bei einem Schnee- und Hagelschauer ihre Geschwindigkeit im eigenen Interesse deutlich reduzieren sollten. Wer beispielsweise auf einer BundesstraÃ…
Keine grobe Fahrlässigkeit des Auffahrenden
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil (Az.: 9 U 123/04) vom 12. November 2004 entschieden, dass ein Autofahrer nicht zwangsläufig grob fahrlässig handelt, wenn er bei Dunkelheit auf einen gut erkennbaren Wagen auffährt, der nach…
Versicherungsrecht: Sekundenschlaf nicht zwangsläufig grob fahrlässig
Recht und Alltag / Ein durch den so genannten Sekundenschlaf verursachter Verkehrsunfall kostet nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor. Nach Auffassung der Richter liegt keine grobe Fahrlässig…
Autoschlüssel in Jackentasche nicht grob fahrlässig
JuracityBlog / So hatte das Landgericht Coburg mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 18.08.2006- Aktenzeichen 22 O 98/06 - über die Klage einer Autobesitzerin gegen ihre Kaskoversicherung zu entscheiden, deren Wagen während eines Konzertbesuches ges…
Bei kurzem Seitenblick auf die Karte noch keine grobe Fahrlässigkeit
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (Az.: 3 O 266/04) entschieden, dass ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz noch keine grobe Fahrlässigkeit ist. Daher verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kaskoschu…
Zur Eintrittspflicht eines Kaskoversicherers, wenn ein Autodieb den Pkw des Versicherten beschädigt
Recht und Alltag / Absoluten Schutz vor Langfingern gibt es nicht. Man kann auf seine Sachen noch so gut aufpassen, ein geschickter Spitzbube findet immer einen Weg, an diese zu kommen. So ist es für ihn ein Leichtes, sich beispielsweise bei großem Gedränge einen fr…
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