ASEAG und der Datenschutz

Mein Mandant streitet mit seinem Vermieter wegen einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung. Jetzt hat der Vermieter ihn angerufen und gesagt, er würde ihn rausschmeißen, denn der Mandant würde es ja nur wieder so machen wie mit der ASEAG. Was der Vermieter da zu wissen glaubte, wusste er nicht von meinem Mandanten.

Offensichtlich hatte die ASEAG, der Aachener Stromversorger, den Vermieter angerufen, um zu fragen, wie man ins Haus käme, um den Strom abzustellen. Dabei hatte die ASEAG etwas von Tausenden Euros Zahlungsrückständen meines Mandanten behauptet.

Und was hatte mein Mandant schlimmes gemacht: Die Berechtigung seiner sehr hohen Stromkosten angezweifelt und das Stromabstellen per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Dann hat die ASEAG die Forderung - bzw. den eventuell berechtigten Teil davon - verjähren lassen. Das muss sich mein Mandant von jemandem in die Schuhe schieben lassen, der das gar nicht wissen dürfte.

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Themen: Strom

Erschienen 1. April 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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