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“schwarze” Verwalterliste bei der Ethikbank

am 30.11.2006 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Ohne Girokonto ist ganz schlecht. Nach § 116 InsO endet spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens jeder Girokontovertrag mit den Banken. Damit der Schuldner sein pfandfreies Vermögen verwalten kann, braucht er ein Girokonto. Die Banken haben lieber Kunden, die nicht pleite sind. Da muss der Schuldner sehr hartnäckig sein, damit eine Bank mit ihm ein neues Girokonto eröffnet oder das bisherige fortführt.
Das klappt nicht immer.
Darum ist es super, dass die Ethikbank speziell für Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren ein Girokonto anbietet. Damit die Gutschriften auf dem Konto nicht nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehören, braucht die Bank eine Unterschrift vom Verwalter. Damit wird bestätigt, dass das Konto außerhalb der Masse geführt werden kann, also “freigegeben” wird.
Das ist nicht schlimm für den Verwalter. Wenn jemand an den Schuldner bezahlt …

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