P-konto Sparkasse: P-Konto
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Ohne Girokonto ist ganz schlecht. Nach § 116 InsO endet spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens jeder Girokontovertrag mit den Banken. Damit der Schuldner sein pfandfreies Vermögen verwalten kann, braucht er ein Girokonto. Die Banken haben lieber Kunden, die nicht pleite sind. Da muss der Schuldner sehr hartnäckig sein, damit eine Bank mit ihm ein neues Girokonto eröffnet oder das bisherige fortführt.
Das klappt nicht immer.
Darum ist es super, dass die Ethikbank speziell für Schuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren ein Girokonto anbietet. Damit die Gutschriften auf dem Konto nicht nach § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehören, braucht die Bank eine Unterschrift vom Verwalter. Damit wird bestätigt, dass das Konto außerhalb der Masse geführt werden kann, also “freigegeben” wird.
Das ist nicht schlimm für den Verwalter. Wenn jemand an den Schuldner bezahlt und die Forderung des Schuldners zur Masse gehört, muss der Drittschuldner eben nochmal an die Masse bezahlen.
Einige Verwalter unterschreiben die Freigabe nicht. Die Ethikbank hat eine Liste veröffentlicht. Mit dabei z.B. eine Kollegin vom Verbraucherinsolvenzbüro Stuttgart. Fast alle Verbraucherinsolvenzen aus dem Bezirk des LG Stuttgart, aber auch aus angrenzenden Gebieten werden dort bearbeitet.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 30. November 2006 auf http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic.
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Die EthikBank ist eine Direktbank f�r ethische und �kologische Geldanlagen, die das Geld ihrer Anleger f�r Mensch und Natur investiert. Durch strenge Anlagekriterien, absolute Transparenz und ihr F�rderkonzept.
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