Arztrecht: KV darf Teilnahme am Notdienst beschränken
am 27.01.2006 von Recht und Alltag
Niedergelassene Vertragsärzte haben kein Recht darauf, beliebig viele Notdienste zu leisten. Nach einem Beschluß ( Az.: L 3KA 78/05 ER) des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen kann die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Teilnahme am Notdienst auf zwei Tage in der Woche beschränken.
Um die Qualität des ärztlichen Notdienstes zu sichern, hatte eine KV festgelegt, daß Niedergelassene nicht mehr als zwei Dienste in der Woche absolvieren dürfen. Einem Arzt für Anästhesiologie kündigte sie deshalb an, Leistungen, die die Maximal-Dienstzeiten überschreiten, nicht zu vergüten. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes trat er daraufhin für sein Recht auf mehr als zwei Notdienste …
1 BvR 378/00 vom 17.08.2004
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage des Rechtsschutzes für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.…
Ärztlicher Notfalldienst nur mit eigener Praxis
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Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung
Recht und Alltag / Psychotherapeuten sind nicht als Ärzte anzusehen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Teilnahme an der so genannten „Erweiterten Honorarverteilung“ (EHV), einer Altersversorgungs-Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das entschied in…
LAG Brandenburg: Kein Notdienst für GdL Lokführer beim Bahnstreik
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Bundessozialgericht: Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall
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Tierarzt im Notfalldienst nicht erreichbar 5.000,– € Geldbuße
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Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
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