Arzt-Bewertungen im Internet und Gütesiegel

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bewertungen einzelner Berufsgruppen im Internet werden langsam konkretisiert. Kollege Dr. Carsten Ulbricht beschäftigt sich in einem Beitrag auf rechtzweinull.de mit den rechtlichen Vorgaben für Bewertungsportale. Auch er kommt zu dem Ergebnis, dass die Meinungsfreiheit etwaige Bewertungskriterien nur dann schützt, wenn es sich dabei tatsächlich um Meinungsäußerungen bzw. Werturteile und gerade nicht um Tatsachenbehauptungen handelt. Letzteres dürfte aber gerade bei Arzt-Bewertungen im Internet häufig der Fall sein. Schon die Qualität der ärztlichen Tätigkeit kann von (einzelnen) Patienten nicht ohne implizite Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Dasselbe dürfte auch für die generalisierende Behauptung zu langer Wartezeiten gelten (wir berichteten, dass sich betroffene Ärztinnen und Ärzte hiergegen konsequent zur Wehr setzen sollten).

Noch folgende Gedanken zu Bewertungsportalen für Ärzte, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die KBV ein öffentlich zugängliches Gütesiegel für die Qualität ärztlicher Leistungen plant:

- lässt die Häufigkeit bestimmter Behandlungen und der Anwendung bestimmter Methoden Rückschlüsse auf die Qualität der ärztlichen Leistung im konkreten Fall zu?

- Kann sich ein „outsider“ (Berufseinsteiger) dagegen wehren und ist nicht die Erteilung der Vollapprobation Prüfsiegel genug? Eine Pflicht zur ständigen Fortbildung besteht ohnehin.

- wer haftet, wenn ein Pat…

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Erschienen 9. Dezember 2007 auf http://www.mediblawg.de.

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Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert - Web 2.0 & Recht