Arzneimittelgesetz: Verstöße haben Folgen!
am 07.05.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Sie sind Händler und vertreiben Potenzmittel, Muskelpräparate oder ähnliches? Achten Sie darauf, dass es sich bei Ihrer Ware nicht um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt zu werden bzw. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu erhalten.
Gemäß § 95 Nr. 4 Abs. 1 AMG (Arzneimittelgesetz) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.
Was sind Arzneimittel?
Dies ist in § 2 AMG geregelt. Gemäß § 2 I AMG sind Arzneimittel Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen,
vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.
Arzneimittel sind dagegen nicht
Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes,
Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des …
Strafverteidiger ist bekloppt(er) geworden
Mord ist mein Beruf / Die große Hitze hatte ich gut überstanden. Beim Durchlesen einer Ermittlungsakte bin ich heute letztendlich doch noch in Geisteskrankheit verfallen. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, er habe, duch den Vertrieb von Nahrungserg&au…
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Recht und Alltag / Wie ich berichtete war ein Rezept seit 01.01. immer notwendig. § 4 Abs. 2 AMVV enthält nun wieder die Regelung, dass der Arzt durch Vorlage seines Arztausweises verschreibungspflichtige Arzneimittel für den Eigenbedarf in der Apotheke erhalten kan…
BVerwG 3 C 23.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der physiologischen Funktionen; pharmakologische Wirkung; Funktionsarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Bakterienkulturen; probiotische Lebensmittel.…
BVerwG 3 C 22.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der physiologischen Funktionen; pharmakologische Wirkung; Funktionsarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Vitaminpräparate; Vitamin E.…
