Arschloch

Guck an, was da im Spiegel steht:

Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk

Unfeine Sitten am Landgericht Augsburg: Dort verschickte ein Staatsanwalt versehentlich ein internes Schriftstück, in dem ein Angeklagter als “Arschloch” bezeichnet wird. Nun muss sich der Jurist bei dem Beschimpften entschuldigen.

Augsburg - Das Landgericht Augsburg hat eine Anklageschrift verschickt, in der der Beschuldigte “Arschloch” genannt wird.

Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.

Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung “Arschloch” auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen. Zudem sei er von dem Fall abgezogen worden.

(…)

Eine Beleidigung im jurist…

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Themen: Fundsachen , Landgericht , Jurist

Erschienen 9. September 2008 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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