Haftung Aus Konkreten Wissensvorsprung: Bankhaftung wegen Wissensvorsprung
Blickpunkt Recht & Steuern | 31. Mai 2007 — Ein die Aufklärungspflicht der ein Bauherrenmodell finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäuf…
In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber der finanzierten Kapitalanlage setzt die Vermutung für einen konkreten Wissensvorsprung der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Anleger (lediglich) eine objektiv evidente Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufsprospekts oder Fondsprospekts voraus. Die Frage, ob die Bank im konkreten Fall die Unrichtigkeit erkennen konnte, stellt sich erst im Rahmen der Widerlegung der Vermutung.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben. Aufklärungspflichten und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann. Ein solcher Wissensvorsprung liegt auch vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde.
In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts können sich die Anleger unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen. Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsverm…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Oktober 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
Blickpunkt Recht & Steuern | 31. Mai 2007 — Ein die Aufklärungspflicht der ein Bauherrenmodell finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäuf…
Blickpunkt Recht & Steuern | 8. Juni 2006 — Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, welche Rechte Verbrauchern…
bankundkapitalmarktrecht | 5. Januar 2010 — Mathias Nittel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 06221-43401-14 Eine Bank finanzierte einen Fondsbeitritt ihres Kunden. …
Rechtslupe | 22. Mai 2009 — Zur Frage einer arglistigen Täuschung potentieller Fondsgesellschafter durch Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobi…
Handakte WebLAWg | 4. Mai 2009 — Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17.09.2008 (17 W 21/08) die Verjährungsgefahr für Schadensersatzansprüche aus dem Erw…
bankundkapitalmarktrecht | 25. September 2008 — Der Kläger hatte Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds erworben. Die finanzierende Bank hatte in institutionalisierter We…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 12. März 2010 — Am 2. Dezember 2009 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über die Bankenhaftung im Falle unzureichender Mietpoolausschü…
www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…
bankundkapitalmarktrecht | 12. September 2008 — Schlussfolgerungen auf sich immer stärker ausweitende Haftungsrisiken sowohl bei der Finanzierung von Kapitalanlagen, als auch im …
Blickpunkt Recht & Steuern | 31. Mai 2007 — Die Bank muss den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch a…
Durchsuchen Sie unsere kostenlosen Briefpapiervordrucke, überarbeiten Sie Druckprodukte online und bestellen Sie Geschäftsbriefpapier hier. Nicht überzeugt? Bestellen Sie kostenlose Proben. Sie können Briefpapier mit Ihrem Firmenlogo zum garantiert kleinsten Preis erstellen. Bestellen Sie Geschäftsbriefpapier mit dem existierenden Grafikdesign Ihrer Firma.