“Ärger mit dem Discount-Laptop”
“Ärger mit dem Discount-Laptop” - dieses Thema hat WDR 5 in seiner Sendung Profit behandelt und folgenden Tipp bei Mängeln gegeben:
Eine Frist setzen, bis wann das Gerät repariert sein soll. Wird sie nicht eingehalten, kann der Kunde vom zurückzutreten, also sein Geld zurückverlangen. Dazu muss
er sich aber an den Discounter wenden und nicht an den Support des Herstellers. Denn der Discounter ist Kaufvertragspartner.
Zu diesem Thema kann ich folgenden Sachverhalt aus näherer Bekanntschaft beitragen:
Nachdem der Discounter das vor rund 6 Monaten zurückgenommene Notebook nach erfolgtem Rücktritt gegen vollständige Kaufpreiszahlung
zurückgenommen hat, fällt dem Bezirksleiter (oder wer sich auch immer dafür verantwortlich fühlte) nun auf, dass wohl vergessen wurde
zu berücksichtigen, dass für die Nutzung des Notebooks für den nicht unerheblichen Zeitraum von über einem Jahr eine
Nutzungsentschädigung erfolgen müsste.
Nach etlichen Telefonaten mit dem Kunden, der eine weitere Zahlung ablehnt, wird ihm der nette Hinweis gegeben: “Ich will ja keinen
Druck ausüben, aber wir werden den Schaden dann wohl der zuständigen Verkäuferin in Rechnung stellen müssen. Das ist zwar noch nicht
sicher, aber ich wollte Ihnen das z…
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