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Argentinien: E-Mails keine Beweismittel

am 28.04.2005 von Handakte WebLAWg

In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der Cámara del Crimen in Buenos Aires entschieden, dass im Strafprozess private E-Mails als Beweismittel nicht verwendet werden dürfen. Darauf weist jetzt JIPS hin. In dem vorangegangenen Strafverfahren wegen Betruges hatte die Anklagebehörde private E-Mails, die der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz geschrieben bzw. empfangen hatte, zu Beweiszwecken vorgelegt. Das Berufungsgericht begründet die Nichtigkeit der Beweismittel damit, dass private E-Mails, selbst wenn sie am Arbeitsplatz versandt / empfangen werden, zu …

Argentinien: E-Mails keine Beweismittel

JIPS News / In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der "Cámara del Crimen" in Buenos Aires entschieden, ...…

Dürfen E-Mails veröffentlicht werden?

LawBlog / Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart beantwortet die Frage, wann E-Mails veröffentlicht werden dürfen: Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftl…

Änderungen am Spamfilter

LawBlog / Nachricht eines Mandanten: An der dienstlichen Adresse wurden Änderungen am Spamfilter vorgenommen. Bis auf weiteres kann nicht sicher gestellt werden, dass ich Ihre Mails erhalten kann. Es ist ohnehin besser, für Anwaltspost eine private Mailadres…

LG Köln: Ungefragtes Veröffentlichen von E-Mails rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln (Urt. v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) hat entschieden, dass das ungefragte Veröffentlichen von E-Mails rechtswidrig ist.Der Kläger hatte im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit vertrauliche E-Mails an einen bestimmten Adressatenk…

Argentinien: Urteil zu privaten E-Mails am Arbeitsplatz

JIPS News / Das argentinische Informationsportal für Anwälte „Infobae Profesional“ hat jetzt ein Urteil des Arbeitsgerichts Córdoba (Argentinien) vom September letzten Jahres zusammen mit einem erläuternden Kommentar veröffentlicht. Demnach kann das Ver…

Private Web-Nutzung am Arbeitsplatz oft verboten

Handakte WebLAWg / Deutsche Großunternehmen treffen nach Informationen des Focus zunehmend klare Vereinbarungen für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz. Das ergab eine Umfrage des Nachrichtenmagazins unter den 30 im Börsenindex Dax notierten Unternehmen. 22…

LG Köln: Ungefragte Veröffentlichung von E-Mails rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Köln (Urt. v. 28.05.2008 - Az.: 28 0 157/08) hat entschieden, dass die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails grundsätzlich eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist und somit zu unterlassen ist.Die Veröffentlichung der s…

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Rainer Langenhan

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