ARGE ist nicht Stasi

In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren trägt die ARGE vor, dass die Antragstellerin Beweise vereitelt hat, weil sie ihre intimen Mitteilungen an ihre Mitbewohner bei “wer-kennt-wen.de” gelöscht hat. Die Stasi hätte das Löschen verbieten können oder rechtzeitig Beweise gesichert.

Außerdem habe die Antragstellerin so wenig Geld vom Konto abgehob…

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Themen: Arge , Stasi , Sozial , Hartz 4 , Regelleistung , Einstandsgemeinschaft
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 17. Juni 2010 auf http://www.kanzleiws.de/blog.

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