ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.05.2007 die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt (Az.: S 23 AS 119/06; rechtskräftig).

Der 62-jährige, alleinstehende Kläger bezieht seit dem 01.01.2006 Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Obwohl die Behörde alleinstehenden Personen grundsätzlich nur 45 m2 große Wohnungen zugesteht, akzeptierte sie, dass der Kläger eine 55 m2 große Wohnung bewohnte, da die Miete verhältnismäßig niedrig war. Nicht mehr angemessen waren nach Auffassung der Behörde aber die Heizkosten. Diese lagen zwar noch unter ihrer Grenze von 1,00 Euro/m2. Die Behörde berücksichtigte aber nur die Heizkosten einer 45 m2 großen Wohnung. Die Rechtsprechung beurteilte Fallgestaltungen dieser Art bisher uneinheitlich.

Das Sozialgericht Düsseldorf verurteilte die ARGE zur Übernahme der gesamten Heizkosten. Zur Begründung führte es aus, das Gesetz sehe die Übernahme der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vor, soweit diese angemessen seien. Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten seien die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete. Hier gelte die sog. Produkttheorie: Wenn die Wohnung zwar entweder unangemessen groß oder unangemessen teuer sei, das aus der Multiplikation der Faktoren Größe und Quadratmetermietpreis zu ermittelnde Produkt aber angemessen sei, seien die ta…

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Erschienen 6. August 2007 auf http://info.folkertjanke.de.

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Kommentare zu "ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen":

10. Juli 2008 von Neonbude — In Rheinland Pfalz werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht übernommen. Eine Wohnung darf höchstens 228.85 Euro kosten. Meine Bude 44 Quadratmeter kostet inzwischen 256 Euro Wuchermiete. Von der Grundsicherung kann man die Differenz von etwa 28 Euro vom Regelsatz bezahlen. Auf gut Deutsch wenn eine Wohnung zu teuer ist hat man weniger zum Leben.
16. September 2008 von Chopsuey1981 — vielleicht kann mir ja jemand die frage beantworten .... ich habe jetzt monate lang die heizkosten selberbezahlt für eine 65 qm² wohnung immerhin 80 € im jahr also 960 € jetzt meine frage müssen diese kosten jetzt von der arge zurrückerstattet werden? danke schonmal im vorraus!
27. November 2009 von Mariagne Almenares Rubio — Hallo, ich habe eine Frage an Sie, ich habe eine hohe Rechnung für das ganze letztes Jahr an Heizkosten, Warmwasser, Abwasser und Wasser, alle Kosten beinhalten. die rechnung beträg. ca.
1.800,-€, bekomme aber nur Arblosegeld II, ist das mein recht, dass die ARGE meine REchnung voll bezahlt????? bitte helfen Sie mir und antworten sie mir diese dringende Frage.
MFG marimaik05@web.de

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