Arbeitslosengeld Abendschule: Wieder kein ALG II für Abendschüler
RA-Blog | 2. April 2007 — Fritz F. (Name geändert), der im Februar seinen Anspruch auf ALG II vor dem Sozialgericht Aachen durchgesetzt hatte, soll nun nach…
Der 33jährige Fritz F. (Running Gag: Name geändert) aus Aachen hat's nicht leicht. Eigentlich wollte der Arbeitslose nur auf der Abendrealschule seinen Abschluss nachholen. Das Sozialgericht Aachen hatte am Mittwoch per Einstweiliger Anordnung entschieden, dass die ARGE Herrn F. das ALG II weiterzahlen muss. Nun will die ARGE, weil es sich um einen "Präzedenzfall" handeln würde, "gründlich und mit Sorgfalt prüfen", ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts angebracht wäre. ARGE-Geschäftsführer Marcell Raschke hatte zunächst eingeräumt, "den Sachverhalt nicht vernünftig ermittelt zu haben". Die ARGE war davon ausgegangen, F. sei im dritten Semester, laut Gericht ist er aber erst im zweiten. Ab dem dritten Semester darf wohl davon ausgegangen werden, dass F. mehr als 22 Wochenstunden für die Schule aufwenden muss und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Raschke meint nun, dass F. schon jetzt mindestens 22 Wochenstunden für die Schule aufwenden müsse. Da bis zum Beginn des neuen Semesters immerhin noch 3 Monate ALG II bezahlt werden müssen, geht Raschke wohl davon aus, dass sich eine Beschwerde lohnen würde. Da hätte er sich mit seine Aussage, F. hätte ja "nur ein bisschen Zeit gewonnen" selbst widerlegen können. Aber es ist ja nur Steuergeld, das da verschwendet wird. Quelle: Aachener Nachrichten Vorher in diesem Blog: Abendschüler Fritz F. setzt sich durch Danke an Erik Schmidt für den Link.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 17. Februar 2007 auf http://www.ra-blog.de.
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