ARGE Aachen vermittelt Prostituierte

Die Aachener Nachrichten berichten, dass einer Aachenerin von der “Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitssuchender” (ARGE) ein Minijob als “Außendienstmitarbeiterin im erotischen Bereich” angeboten wurde.

Die Stellenbeschreibung: “Aufsuchen potenzieller Kunden im Raum AC/K/D/HS, Gewinnung neuer Mitglieder für die interaktive Internetplattform.” Erste Reaktion der allein stehenden Mutter von zwei vier und acht Jahre alten Mädchen: “Ich dachte, ich muss mich übergeben.” Endgültig schlecht wurde ihr, als sie den angegebenen Arbeitgeber kontaktierte. Der habe ihr bedeutet, dass telefonische Akquise nicht ausreiche, sondern “persönlicher und körperlicher Einsatz erforderlich” sei.

Der Leiter der ARGE Aachen, Marcel Raschke, hat den Vorfall der Zeitung gegenüber bestätigt und erklärt, es sei oberstes Ziel, auch eine Mutter mit zwei Kindern aus dem Arbeitslosengeld II heraufzuführen. Das Angebot habe ohne negative Folgen abgelehnt werden dürfen.

Bereits im Jahr 2004 hatte die taz die Hypothese aufgestellt, dass langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in Bordelle vermittelt werden könnten, da es im Gesetz keine Untergrenze für die Zumutbarkeit von Arbeitplätzen gebe und Prostitution seit 2002 ein anerkannter Beruf ist. In der englischsprachigen Presse machte die Story als Sensation die Runde. Dort hieß es, arbeitslosen Frauen könne die Unterstützung gestrichen werden, wenn sie diese Jobs ablehnen würden. Im Februar 2005 wurde bei Snopes.com erklärt, dass die Story falsch war.

Erst im Mai 2006 hatte das Sozialgericht Speyer (AZ: S 10 AL 1020/04) entschieden, dass ein Bordellbesitzer keinen Anspruch darauf hat, Mitarbeiterinnen von der Arbeitsagentur vermittelt zu bekommen. Zwar sei Prostitution gesellschaftlich geduldet, “aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium”. (Netzeitung)

Das sehen die Aachener Arbeitsvermittler offenbar etwas anders.

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Erschienen 2. August 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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