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Archivrechtliche Stellungnahme zur Psychiatrieakte Kinski

am 23.07.2008 von Archivalia (Archivrecht)

http://archiv.twoday.net/stories/5075324/

Die Sprecherin des Landesarchivs Berlin, Sabine Preuß, entgegnet, die Veröffentlichung der Krankenakten sei rechtmäßig. Preuß beruft sich auf das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin aus dem Jahr 1993. In Paragraf 8 Absatz (3) heißt es: Nach dem Tod der Betroffenen bedarf die Nutzung des Archivgutes bis zum Ablauf von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen. Zehn Jahre nach dem Todesdatum dürfe Archivgut, und dazu zählten auch Patientenakten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sagt Preuß. Zwar handele es sich bei den Krankenakten um personenbezogene Daten, aber es seien sämtlich Behörden-schriften.

Auch die Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung, Regina Kneiding, sieht kein Problem in der Veröffentlichung der Krankengeschichten. Aus Sicht des Datenschutzes ist alles korrekt. Die psychiatrischen Krankenakten seien außerdem wichtige Dokumente der Zeitgeschichte und mitunter für Teile der Öffentlichkeit interessant.

Laut BILD handelt es sich um eine 1950 angelegte Akte, bei der es um eine unglückliche Liebe des späteren Weltstars ging.

§ 8 Abs. 2 Satz 3 Archivgesetz Berlin lautet: Unterlagen, die besonderen Rechtsvorschriften zur Geheimhaltung unterliegen, dürfen frühestens sechzig Jahre nach ihrer Entstehung zur Nutzung freigegeben werden, wenn öffentliche Interessen an der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.

1950+60=2010!

Patientenunterlagen sind nach § 201 StGB geschützt. Das Landesarchiv hat bei der Benutzung schutzwürdige Belange Betroffener gemäß § 5 Bundesarchivgesetz zu berücksichtigen (§ 11 Bundesarchivgesetz).

§ 8 Abs. 5 des Berliner Archivgesetzes lautet: Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nutzung von Archivgut vor Ablauf der Schutzfrist ist in der Regel dann gegeben, wenn die Person oder der historische Vorgang, auf die in dem gesperrten Archivgut …

Ich kapiers nicht

Archivalia (Archivrecht) / http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=2875 Die gemeinsame Erklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten geht auch nur von einer zehnjährigen Schutzfrist aus. Archivrechtliches Klippschulwissen ist aber, dass Patientenunterlagen besonderen Ge…

Koblenzer Urteil zur Euthanasie-Opferliste

Archivalia (Archivrecht) / Das von Oldenhage im Archivar 2005 referierte Urteil des VG Koblenz liegt auf Wikimedia Commons als PDF vor http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:VG_Koblenz_6_K_3821-03_Urteil_vom_17-06-04.pdf und auf Wikisource als E-Text: http://de.wikisource.org…

ArchG-ProfE (7): Bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften

Archivalia (Archivrecht) / Leider enthält der Professorenentwurf für ein reformiertes Bundesarchivgesetz http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ keine Konkordanz zu den bisherigen Regelungen des Bundesarchivgesetzes. Der wichtige § 11 BArchG lautet: Unterlagen, die ander…

ArchG-ProfE (5): Öffentliches Eigentum am Archivgut

Archivalia (Archivrecht) / Im Entwurf der Jura-Professoren http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ heisst es in § 2 Abs. 4: Bestehende Eigentumsrecht und sonstige private Rechte am Archivgut werden durch dieses Gesetz nicht berührt, soweit nicht ausdrücklich etwas andere…

Die Ahnungslosigkeit des Herrn Dix

Archivalia (Archivrecht) / Diese Antwort des Berliner Datenschutzbeauftragten Dix in einem Interview zum Fall Kinski muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Im Zeitraum von zehn Jahren nach dem Tod der Person darf die Akte nur mit Einwilligung der Angehörigen offeng…

kinski-klaus.de

domainblog / Wie mittlerweile allenthalben bekannt sein sollte, hat der Bundesgerichtshof sich in einer Presseerklärung zur Entscheidung (Urteil vom 05.10.2006, Az. I ZR 277/03) über die Domain kinski-klaus.de geäußert. Anspruchsteller sind die Erben von Kla…

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