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“Archivium” und “Elektronischer Rechtsverkehr 2.0″ - Erster Erfahrungsbericht

am 13.12.2007 von Law on the Blog

Seit einigen Monaten arbeitet unsere Kanzlei nunmehr mit den neuerdings im “Rechtsverkehr” mit en Gerichte einzusetzenden Instrumenten “Archivium” und “Web-ERV”.
Ersteres dient dazu, Urkunden die bisher im Grundbuch- und Firmenbuchverfahren “original” vorgelegt werden mussten, jetzt in den Kanzleien einzuscannen und auf einen Sicherheitsserver zu überspiele. Die Gerichte erhalten dann auf diese Server Zugriff und übernehmen die Daten in die Urkundensammlungen der Republik.
“Web-ERV” wiederum ist eine Weiterentwicklung des schon bestehenden Systems, mit dem Formularkalgen und Anträge bereits bisher elektronisch an Gerichte übermittelt wurden. Jetzt werden auch Beilagen und Urkunden so an die Gerichte geschickt.
Ich meine, dass das Archivium jedenfalls eine äußerst zukunftsweisende Sache ist. Abgesehen von eher komplexen Abläufen, die erst einer Eingewöhnung bedurften, ist das System  ausgereift.
Uns Rechtsanwälten kann die Sache aus einem weiteren Grund nur recht sein: Derzeit scannen wir oft Originalurkunden ein, die vorerst von einem Notar extra beglaubigt werden müssen. Das ist natürlich geradezu kindisch, da die Republik uns mit Einführung des Archivum vertraut, dass wir ordnungsgemäß - d.h. mit dem Original übereinstimmende - Urkundenscans herstellen, also letztlich beglaubigte Kopien! Bisher ein Monopol der Notare, das hier ins Wanken gebracht wird. Auf lange Sicht, wird dieses Monopol (zumindest beim Beglaubigen von Urkunden) sicher auf breiterer Front fallen müssen, denn wo rechtfertigt es sich nun noch?
Technische Ausgereiftheit kann man dem Web-ERV nicht nachsagen, da gibt es im Bereich der Usability noch Probleme. …

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