Das Monopol der musikalischen Verwertungsgesellschaft GEMA
Archivalia | 6. Juni 2011 — Es wurde thematisiert in der Freiburger Dissertation von Robin Christian Steden: Das Monopol der GEMA. Zur Frage der kollektiven W…
Auf zwei von Peter Blum organisierten Fortbildungsveranstaltungen für Wirtschaftsarchivare durfte ich zur GEMA referieren. Ich habe im folgenden meine Stichworte etwas ausformuliert. *** Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA hat im vergangenen Jahr rund 736 Millionen Euro an Rechteinhaber ausgeschüttet. Dies war gegenüber 2009 ein Plus von 22 Millionen Euro oder 3,3 Prozent Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Generaldirektionen Berlin und München) die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die als Mitglied in ihr organisiert sind. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern wie Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über zwei Million Rechteinhabern aus aller Welt. O-Ton von der GEMA-Website: Warum muss ich der GEMA Geld bezahlen, um öffentlich Musik abspielen oder aufführen zu können? In aller Kürze: Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können. Kreative Leistung kommt schließlich nicht aus dem Nichts, sondern ist das Resultat harter Arbeit. Aus demselben Grund gibt es beispielsweise Patente, damit Erfinder von ihren Ideen profitieren können. Wie Erfinder, so haben auch Komponisten, Textdichter und Musikverleger ein gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung. Dieses Recht für ihre Mitglieder einzufordern ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA: [...] Für Sie als Musiknutzer heißt das: Die öffentliche Musikwiedergabe ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis und Honorierung der Musikurheber zulässig. Das ist fair: Sie arbeiten ja auch nicht ohne Bezahlung. https://www.gema.de/musiknutzer/10-fragen-10-antworten.html Andere Verwertungsgesellschaften: VG Wort (für Autoren einschließlich Wissenschaftsautoren) GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH ausübende Künstler (Sänger, Musiker) VG Musikedition - Stichwort: Kindergartenkopien Die GEMA ist für Urheber und Musikverlage zuständig. Zur Geschichte: Am 1. Juli 1903 gründeten die Mitglieder der erst kurz zuvor ins Leben gerufenen Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands, die Deutsche Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA). Die Initiative ging maßgeblich auf den Komponisten Richard Strauss zurück. Voraussetzung für den Gründungsakt war das ein Jahr zuvor in Kraft getretene Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Demnach durfte ein musikalisches Werk nur dann öffentlich aufgeführt werden, wenn der Urheber seine Genehmigung erteilt hatte. Unrühmliche NS-Vergangenheit: Damals wurden alle Rechte von der Ende 1933 gegründeten Stagma wahrgenommen, der "Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte". Diese war Nachfolgerin der damals 30 Jahre alten Gema, deren mehrheitlich nationalsozialistisch …
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. November 2011 auf http://archiv.twoday.net/.
Archivalia | 6. Juni 2011 — Es wurde thematisiert in der Freiburger Dissertation von Robin Christian Steden: Das Monopol der GEMA. Zur Frage der kollektiven W…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 25. Februar 2007 — I. Einführung Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsge…
DPMS INFO | 1. Februar 2006 — Dass es im Musikbusiness auch ohne die Verwertungsgesellschaft Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielf…
LAWgical | 30. Juni 2006 — Im Rahmen der Mitgliederversammlung der GEMA wurde beschlossen, Künstlern, die auf ihrer persönlichen Website ihre Musikwerke o…
Internet-Law | 8. November 2011 — Im Netz empört man sich gerade darüber, dass die GEMA auch Vergütungsansprüche für öffentliche Musikveranstaltungen geltend m…
Handakte WebLAWg | 25. Februar 2007 — Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaf…
Handakte WebLAWg | 25. Februar 2007 — Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft …
Archivalia | 1. Februar 2012 — Die GEMA ist weiterhin der Ansicht, dass sich ihr Verwertungsmodell und das alternative Lizenzierungssystem Creative Commons (CC) …
DPMS INFO | 29. August 2006 — Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat Unterstützung von einem Berliner…
Rechtsteufel | 30. Mai 2010 — Wie die GEMA mitteilt, wurde Strafanzeige wegen Betrugs „mit potentiell großen Ausmaßen” erstattet. Zwei Mitarbeiter der Genera…
Amtsgericht MünchenKonzert mit Folgen - Die
Bürgerliches Recht - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19.05.2009
Die Verwertungsgesellschaft gab die Auskunft, dass erfundene Titel abgabepflichtig seien
Gerade hat sie YouTube die Leviten gelesen. Eine Mindestgebühr sollen die Betreiber pro Videoabruf an die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema zahlen. Eine bizarre Forderung! Denn die Gema benötigt die Mittel lediglich für ihren gewaltigen Beamtenapparat. Nur wenigen Musikern hilft sie wirklich.