ArchG-ProfE (7): Bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften
am 02.05.2008 von Archivalia (Archivrecht)
Leider enthält der Professorenentwurf für ein reformiertes Bundesarchivgesetz
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/
keine Konkordanz zu den bisherigen Regelungen des Bundesarchivgesetzes. Der wichtige § 11 BArchG lautet:
Unterlagen, die anderen als den in den §§ 8 und 10 genannten Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung unterliegen, dürfen von anderen als den in § 2 Abs. 1 genannten Stellen öffentlichen Archiven zur Übernahme und Nutzung angeboten und übergeben werden, wenn die schutzwürdigen Belange Betroffener entsprechend den §§ 2 und 5 dieses Gesetzes berücksichtigt weden.
Dafür gibt es im Professorenentwurf kein Äquivalent. Ich gebe die einschlägigen Auszüge aus § 6 ProfE:
§ 6 Anbietung und Ablieferung von Unterlagen öffentlicher Stellen
(1) Die Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte des Bundes, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts, die sonstigen Stellen des Bundes, Vereinigungen des Privatrechts von öffentlichen Stellen des Bundes, wenn dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile gehört oder die absolute Mehrheit der Stimmen zusteht, haben alle Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden oder deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, unverzüglich dem Bundesarchiv oder in den Fällen des Absatzes 4 dem zuständigen Landesarchiv anzubieten. [...]
(3) Anzubieten sind auch Unterlagen, die
1. besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen oder
2. personenbezogene Daten enthalten, die nach einer Rechtsvorschrift des Bundesrechts gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten; sofern die Speicherung der Daten unzulässig war, ist dies besonders zu kennzeichnen.
Werden Unterlagen in elektronischer Form gespeichert und laufend aktualisiert, ist das Bundesarchiv berechtigt, die Anbietung der Unterlagen jährlich zu verlangen.
(4) Unterlagen von nachgeordneten Stellen des Bundes, deren örtliche Zuständigkeit sich nicht auf den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt, sind …
ArchG-ProfE (3): Zugriff auf privates Archivgut
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ArchG-ProfE (2): Amtsdruckschriften
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Modernisierung des Archivrechts
Archivalia (Archivrecht) / http://www.duncker-humblot.de/?fnb=32897&ses=fc869e09c998a1201dbbe5e99c2c3835 Schoch, Friedrich Michael Kloepfer Hansjürgen Garstka Archivgesetz (ArchG-ProfE). Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes. 439 S. EUR 98,-- 2007 ISBN 978-3-428-1…
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ArchG-ProfE (5): Öffentliches Eigentum am Archivgut
Archivalia (Archivrecht) / Im Entwurf der Jura-Professoren http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ heisst es in § 2 Abs. 4: Bestehende Eigentumsrecht und sonstige private Rechte am Archivgut werden durch dieses Gesetz nicht berührt, soweit nicht ausdrücklich etwas andere…
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Archivalia (Archivrecht) / Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der gegenüber dem Staat offenbarten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Art. 12 GG unterstrichen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html Zu m sehr weitgefa…
