ArbG Wuppertal: “Hier fliegt alles in die Luft!” – reicht für eine fristlose Kündigung nich aus!

ArbG Wuppertal: “Hier fliegt alles in die Luft” – reicht für eine fristlose Kündigung nich aus!

Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte über eine fristlose Kündigung – ohne vorherige Abmahnung – zu entscheiden. Der Arbeitnehmer soll gesagt haben: “Hier fliegt alles in die Luft” und “Wenn ich entlassen werde, bringe ich alle um!”. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts hätte der Arbeitgeber erst abmahnen müssen. Kündigung unwirksam!

Kündigung und Drohung-Was war passiert:

Eine Arbeitnehmer, der als Maschinenbauer tätig ist und soll den Betriebsfrieden durch eine Tätlichkeit gegen einen Kollegen und durch Äußerungen wie „hier fliegt alles in die Luft“ und „wenn ich entlassen werde, dann bring ich alle um“ derart gestört haben, dass die Beklagte ihn fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt hatte, ohne vorher eine Abmahnung ausgesprochen zu haben. Die unmittelbaren Arbeitskollegendes Klägers sollen zudem angekündigt haben, im Falle der Rückkehr des Klägers, die Arbeit einzustellen.

das Arbeitsgericht Wuppertal und die Kündigungsschutzklage

All dies reichte dem Arbeitsger…

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Themen: Abmahnung , Kündigung , Wuppertal , Außerordentliche Kündigung , Verhaltensbedingte Kündigung , Kündigungsschutzklage , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin , Kündigung Berlin , Kündigungsschutzklage Berlin , Hier Fliegt Alles IN Die Luft , Kündigung Drohung Arbeitnehmer

Erschienen 3. August 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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