ArbG Krefeld zum Fall der unerlaubten Selbstbeurlaubung : Reden ….müsst man halt…..;-)

Nu eben doch Aussöhnungstermin- im Familien…äh…Arbeitsrecht?

„Wenn Du mal einfach mit mich geschnackt hättest, Chef“ …secht de Hanseat dazu schon mal – „und dat is ja nu wie in manchen Ehen….“ ….„Jou dat is wohl war,….REDEN müsst’ man halt miteinand’ ….. und bissl nett darf der Ton auch sein dabei …anstatt einfach mol die Fliege zu machen….“

So oder so ähnlich hätt’ sich dat von vooornhereiiin anhören könn’, wat nu am End von dem Verfahren doch rauskam. Nech. Hev ik dat nich gleich secht? [Ik hett Geld dafööör nehm' sollen.... ]

In dem Verfahren zu der fristlosen Kündigung eines seit 18 Jahren beschäftigten Arbeitnehmers wegen unerlaubter Selbstbeurlaubung (Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Krefeld vom 06.09.2011) hat im heutigen Kammertermin ein Vorschlag des Gerichts zur Einigung der Parteien führen können. Danach besteht das Arbeitsverhältnis fort, die fristlose Kündigung ist gegenstandslos, für die unerlaubte Selbstbeurlaubung erhielt der Arbeitnehmer eine Abmahnung, die er auch akzeptierte. Das Gericht hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die eigenmächtige Selbstbeurlaubung grundsätzlich auch ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen könne, es gebe im Kündigungsschutzrecht indessen keine absoluten Kündigungsgründe. In jedem Einzelfall sei vielmehr im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen, welches die angemessene Reaktion auf ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers sei. Da im vorliegenden Fall der Kläger bereits seit 18 Jahren beschäftigt gewesen sei, ohne dass es bisher zu einem vergleichbaren Vorfall oder gar zu einer Abmahnung gekommen wäre und da die Beklagte sich auch nicht einwandfrei verhalten habe, indem sie den Urlaubsantrag des Klägers im Übertragungszeitraum mit einer nicht…

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Themen: Rechtsprechung , Abmahnung , Kündigung , Kommentar , Krefeld , Reden , Erkrankung , Schlosser , Gdb , Grad Der Behinderung , Fristlose Kündigung , Arbeitsverhältnis , Unverhältnismäßig , Selbstbeurlaubung , Law Art , Außerordentliche , Lawun[d]arts , Urlaubstage , Ironymus Sein , Stichtag , Arbeitsgericht Krefeld , Office & Coach , Integrationsamt , 31.3. , Arbeitgeberbelange , Arbeitgeberinteressen , Arbeitsgericht Krefeld - 1 CA 960/11 , Übertragung Des Urlaubs , Erholungsbedarf , Gewährung Des Urlaubs , Personalbestand , Schwerbehindert , Schwerbehindertenangelegenheiten , Urlaubsansprüche , Urlaubsübertragung , Zustimmung Des Für Schwerbehindertenangelegenheiten Zuständigen Integrationsamtes
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 8. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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