ArbG Herford stellt Kunstfreiheit über Betriebsfrieden. Arbeitnehmer verfasst den Roman “Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht” und verkauft diesen während der Arbeitzeit an Kollegen! LAG Hamm verhandelt am 15.07.11

Kann ein Roman, den der Arbeitnehmer verfasst und an Kollegen verkauft, einen Kündigungsgrund darstellen? Das LAG Hamm wird sich am 15.07.2011 mit dieser Frage beschäftigen. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung seines Mitglieds zugestimmt. Das ArbG Herford hatte im Februar die Kündigung für unwirksam erklärt:

Pressemitteilung des LAG Der Fall: Der 51 Jahre alte Kläger ist seit 1998 bei der Arbeitgeberin als Sachbearbeiter in der Abteilung Vertrieb/Verkauf tätig. Er ist Mitglied des Betriebsrats. Die Arbeitgeberin stellt Küchenmöbel her und beschäftigt über 300 Arbeitnehmer. Der Kläger hat einen so genannten Büro-Roman verfasst, der den Titel trägt „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“. Der Roman ist aus der Perspektive des Ich-Erzählers „Jockel Beck“ geschrieben. Im Buch wird dem (dort so genannten) Arbeitnehmer „Hannes“ unterstellt, dieser konsumiere Rauschmittel („hat alles geraucht, was ihm vor die Tüte kam“). Über die Arbeitnehmerin „Fatma“ heißt es im Buch, sie „erfülle so manches Klischee, was man allgemein von Türken pflegt: ihre krasse Nutzung der deutschen Sprache und auch ihr aufschäumendes Temperament. Leider steht ihr Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße“. Der Junior-Chef „Horst“ wird im Buch folgendermaßen beschrieben: „Er ist ein Feigling! Er hat nicht die Eier, jemandem persönlich gegenüberzutreten, dafür schickt er seine Lakaien“.

Der Kläger bot das Buch Ende Oktober 2010 während der Arbeitszeit Kollegen zum Kauf an. Die Arbeitgeberin sprach am 10. November 2010 eine fristlose Kündigung aus. Der Betriebsrat hatte zuvor dieser Kündigung zugestimmt.

Die Arbeitgeberin stützt die Kündigung darauf, dass der Roman des Klägers beleidigende, ausländerfeindliche und sexistische Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte des Klägers enthalte. Das Buch weise deutliche Parallelen zum Unternehmen und dort tätigen Personen auf. U.a. die Romanfiguren „Hannes“, „Fatma“ und „Horst“ seien als tatsächlich existierende Personen zu identifizieren. Durch den Roman sei der Betriebsfri…

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Erschienen 12. Juli 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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