Alle Blogs » ArbG Berlin: Gekündigter Arbeitnehmer darf nicht von elektronischer Kommunikation ausgeschlossen werden

ArbG Berlin: Gekündigter Arbeitnehmer darf nicht von elektronischer Kommunikation ausgeschlossen werden

am 04.04.2006 von ElbeBlawg

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer auch dann, wenn er diesem bereits gekündigt hat, vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht vom firmeneigenen Intranet und Internetzugang abschneiden. Das Berliner Arbeitsgericht hat entschieden, dass eine entsprechende „Abkoppelung“ den gekündigten Arbeitnehmer diskriminiere.
Das ArbG entschied, der gekündigte Mitarbeiter sei wieder in die Kommunikation des Unternehmens einzubinden. Die Mail-Accounts seien ebenfalls wieder einzurichten. Die Abkoppelung von Intranet und Internet werteten die Richter als Diskriminierung. Der Zugang zum Intranet des Arbeitgebers und der freie Zugang zum Internet seien Bestand- teil grundlegender …

Internet-Zugang gesperrt: Diskriminierung

andreas-buschmann.net / Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 26.1.2007 - 71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmitte…

Arbeitnehmer darf Intranet-Zugang entzogen werden

Handakte WebLAWg / Arbeitnehmern darf nach beleidigenden Äußerungen im betriebsinternen Intranet der Zugang vorübergehend entzogen werden. Das Unternehmen durfte den Intranet-Zugang entziehen, um andere Arbeitnehmer vor künftigen beleidigenden Angriffen in der Betr…

Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Verweigerung des Online-Zugangs

kielanwalt.de / [Beitrag in “COMPUTER UND ARBEIT” - Vernetztes Wissen für Betriebs- und Personalräte] Internet und e-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz sind nicht nur wegen der Dauerbrenner “Privatnutzung” und “Teilhaberechte von I…

Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Verweigerung des Online-Zugangs

kielanwalt.de / [Beitrag in “COMPUTER UND ARBEIT” - Vernetztes Wissen für Betriebs- und Personalräte] Internet und e-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz sind nicht nur wegen der Dauerbrenner “Privatnutzung” und “Teilhaberechte von Interessenv…

Gewerkschaft: E-Mail für Dich

JuracityBlog / Eine Gewerkschaft darf - ohne Genehmigung -keine 3000 E-Mails auf dienstliche E-Mailadressen eines Unternehmens versenden, um die dort beschäftigten Arbeitnehmer zu informieren, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt, Urteil vo…

Schulung des Personalrat zu Internet, Intranet und E-Mail

JuracityBlog / und den arbeitsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Problemstellungen in der Personalratsarbeit zu diesen Themen. Aktueller Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Juracity berichtete). Zum Thema …

Internet, E-Mail und Arbeitsrecht

Law-Blog / Teil 2: Kontrolle der Internet- und E-Mail-Nutzung durch den Arbeitgeber Inwieweit es einem Arbeitgeber gestattet ist, die Internet- und E-Mail-Nutzung seiner Arbeitnehmer zu überwachen, ist noch nicht endgültig geklärt. Soweit einem Arbeitnehmer…

EuGH: Urlaub darf nicht „abgekauft“ werden

ElbeBlawg / Wie Beck online heute berichtet hat der EuGH entschieden, dass der in Europa geltende Anspruch auf einen Mindestjahresurlaub in Höhe von vier Wochen nicht vom Arbeitgeber „abgekauft“ werden darf. Eine Ausnahme ergebe sich, wenn das…

Meinungsfreiheit bei Verwendung einer Computer-Animation im Intranet

kielanwalt.de / Nicht alles, was dem Arbeitgeber an Handlungen seiner Angestellten unliebsam ist, stellt auch einen arbeitsrechtlich relevanten Pflichtverstoß dar: In einem vom Bundesarbeitsgericht zugunsten eines Betriebsratsmitglieds entschiedenen Rechtsstreit um…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Fachschaft des FSR Jura der Uni Hamburg

BLawG der Fachschaft Jura der Universität Hamburg

» ElbeBlawg

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »