Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit

Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. Dezember 2005 - VI R 63/03

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Erschienen 15. Februar 2006 auf http://www.meisen.info.

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