Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

Karlsruhe (Reuters) - Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. Diese verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, entschieden die obersten deutschen Richter. Nach dieser Regelung konnten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich dort arbeitet. Nun können Kosten auch dann abgesetzt werden, wenn kein anderer Platz für diese Arbeit zur Verfügung steht. (Az.: 2 BvL 13/09)

Die Verfassungsrichter verpflichteten den Gesetzgeber, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu finden. Gerichte und Finanzbehörden dürfen die verfassungswidrigen Regelungen dem Beschluss zufolge nicht mehr anwenden. Laufende Verfahren müssen ausgesetzt werden. Die Steuergewerkschaft rechnet mit Mindereinnahmen für den Fiskus von rund einer Milliarde Euro.

Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer mit bis zu 1250 Euro jährlich abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige mehr als 50 Prozent seiner Arbeit dort verrichtete. Ab 2007 konnten Aufwendungen dagegen nur noch abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt des gesamten betrieblichen und beruflichen Schaffens darstellt, was vor allem Lehrer und Außendienstmitarbeiter ohne Schreibtisch in der Firma betraf. Der Bundesfinanzhof hatte deswegen schon 2009 verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

Dem Verfahren lag die Klage eines Hauptschullehrers zugrunde der täglich zwei Stunden sein häusliches Arbeitszimmer zur Vor-und Nachbereitung des Unterrichts nutzte. Der Träger seiner Schule hatte ihm nicht erlaubt, dafür einen Arbeitsplatz an der Schule zu nutzen.

GERICHT: EINNAMENVERMEHRUNG KEINE RECHTFERTIGUNG

Die vom Gesetzgeber angeführten fiskalischen Gründe könnten als Rechtfertigung für die Verschärfung nicht herangezogen werden, entschieden die Verfassungsrichter mit knapper Mehrheit im Zweiten Senat. "Denn dem Ziel der Einnahmenvermehrung dient jede, auch eine willkürliche steuerliche Mehrbelastung", wiesen die Richter die Grenzen auf. Zudem fehle es an einer vernünftigen Abgrenzung für die Absetzbarkeit. Dass dem Arbeitnehmer kein anderer Platz zur Verfügung stehe, lasse sich leicht durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen.

Von dem Karlsruher Richterspruch können nach Schätzung der Steuergewerkschaft etwa eine Million Arbeitnehmer profitieren. Im Schnitt könnten sie pro Person etwa zwischen 500 und 1000 Euro Steuern sparen oder zurückerhalten, sagte Gewerkschaftschef Dieter Ondracek der Zeitung "B.Z."(Freitagausgabe).



Quelle: Reuters (29. Juli 2010)

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Themen: Germany , Bundesverfassungsgericht , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , German Money , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Government Debt (national) , Regelung , Lehrer , Karlsruhe , Macro-economics , Tax
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 29. Juli 2010 bei http://www.reuters.com.

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