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Arbeitszimmer im Dachgeschoß

am 01.03.2006 von http://www.meisen.info

Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, so handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hierbei im Regelfall um ein “außerhäusliches” Arbeitszimmer, das nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG fällt.
Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Räumlichkeiten aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe mit den privaten Wohnräumen des Steuerpflichtigen als gemeinsame Wohneinheit verbunden sind. Ob eine solche gemeinsame Wohneinheit vorliegt, ist von den Finanzgerichten aufgrund …

Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit

Blickpunkt Recht & Steuern / Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und so…

Renovierungskosten und häusliches Arbeitszimmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Liegen zwar die gesetzlichen Voraussetzungen für einen beschränkten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, nicht jedoch jene für einen unbeschränkten Abzug vor, so kann der auf 1 250 € begrenzte Abzugsrahmen nicht dadurch au…

Arbeitszimmer ohne Job absetzbar? (€)

Handakte WebLAWg / Auch einem Jobsuchenden muss das Finanzamt grundsätzlich Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkennen. Das gilt sofern die Zeit genutzt wird, um sich auf eine künftige Arbeitsstelle vorzubereiten. Der Leitsatz lautet: Nutzt e…

Arbeitszimmer im eigenen Mehrfamilienhaus

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Kosten eines Arbeitszimmers, das in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Privatwohnung des Steuerpflichtigen liegt, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln unbeschränkt steuerlich abgezogen werden, weil e…

Arbeitgebererstattung für’s häusliche Arbeitszimmer

Blickpunkt Recht & Steuern / § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Erstattung nur solcher Aufwendungen von der Steuer befreit ist, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Eine vom Arbeitgeber für die berufliche Nutz…

Das Arbeitszimmer

JuracityBlog / Wer von zu Hause aus arbeitet, tut dies nicht selten in seinem Arbeitszimmer. Die Kosten eines solchen Zimmers dafür kann man unbeschränkt steuerlich abziehen, wenn das Zimmer in einem Mehrfamilienhaus auf einer anderen Etage als die Wohnun…

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RA Udo Meisen

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