BAG: zum Inhalt eines Zeugnisses und “versteckten” Formulierungen
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 21. November 2011 — 1. Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. 2. Das Zeugnis darf g…
Nach § 109 Abs. 1 der GewO kann ein Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Zeugnis beanspruchen. Dabei sollen die Formulierungen im Zeugnis klar sein, die sogenannte Zeugnisklarheit also grundsätzlich gewahrt werden. § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO legt fest, dass ein Arbeitszeugnis keine Formulierungen enthalten soll, “die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen”. Was aber sind klare Formulierungen? Auch bei einem solchen Text wie einer Beurteilungen können Formulierungen ausgelegt und interpretiert werden und in verschiedener Hinsicht – zum Beispiel auch positiver beziehungsweise negativer – verstanden werden. Wie sind die Grenzen zwischen Klarheit und Unklarheit dessen zu ziehen? Mit dieser Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht auseinanderzusetzen.
Negative Aussage im Zeugnis verschlüsselt enthalten?Ein Arbeitnehmer ging wegen seines Arbeitszeugnisses vor Gericht, in dem stand, das Unternehmen habe ihn “als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt”, wobei er sich gegen die Worte “kennen gelernt” wandte und dessen Sinn als verschlüsselt und in der Berufswelt als negativ besetzt empfand. Der Meinung des Klägers nach sei damit das Gegenteil von dem gemeint, was der Ausdruck besagt. Der Sinngehalt dessen würde also umgekehrt in der Arbeitswelt verstanden werden.
Entscheidung des Bundesarbeitsgeric… » Vollständiger ArtikelErschienen 29. Dezember 2011 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.
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Rechtslupe | 18. November 2011 — jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 109 Abs. 1 GewO Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat. D…
spam-abwehren.de | 10. Januar 2009 — Das Bundesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf Beurteilung seiner B…
Breuning & Winkler Rechtsanwälte | 29. November 2011 — Die Zeugnisformulierung “Wir haben Herrn … als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt” verstößt nich…
Betriebsrat Blog | 24. November 2011 — Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis (§ 109 Abs. …
Depesche quinta essentia | 29. November 2011 — Das Wort „Enigma“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet Rätsel. Ein solches Enigma stellen, jedenfalls nach Auffassung viel…
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Kanzlei Blaufelder | 15. November 2011 — Einen Arbeitnehmer als „sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“ zu haben, ist im Arbeitszeugnis ke…
anwalt-kiel.com | 13. August 2008 — Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 632/07 - hat entschieden, dass ein Redakteur einer Tageszeitung einen Anspruch darauf haben ka…