Arbeitszeit hessischer Beamter

Die Arbeitszeit hessischer hauptamtlich tätiger Beamter wird in Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (kurz: Hessische Arbeitszeitverordnung) geregelt. Diese Verordnung wurde nun mit Wirkung ab dem 31.12.2009 geändert.

Die regelmäßige Arbeitszeit der hauptamtlich tätigen Beamtinnen und Beamten beträgt bei Vollzeitbeschäftigung gem. § 1 der VO im Durchschnitt

bis zur Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres 42 Stunden pro Woche, ab Beginn des einundfünfzigsten Lebensjahres bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres 41 Stunden pro Woche, ab Beginn des einundsechzigsten Lebensjahres 40 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeiten werden, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, durch § 3 der VO für Beamten die 42 Wochenstunden zu leisten haben wie folgt festgelegt:

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Die Arbeitszeit ist in Vor- und Nachmittagsdienst zu teilen. Dazwischen liegt eine einstündige Mittagspause.

Nach § 4 kann in Dienststellen, in denen die dienstliche Anwesenheit automatisiert erfass…

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Themen: Beamte , Hessen , Arbeitszeit , Tiger , 2010 , Kommentierung Zur Hessischen Arbeitszeitverordnung

Erschienen 2. Februar 2010 auf http://www.sokolowski.org/.

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