Arbeitsvertrag & Tarifvertrag ‘in jeweils geltender Fassung’
Wenn der Arbeitsvertrag regelt, ein Tarifvertrag “in der jeweils geltenden Fassung’” solle auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sein - kann der Arbeitgeber die Anwendung ihm nicht genehmer Änderungen des Tarifvertrags verhindern, indem er aus dem Arbeitgeberverband austritt? In der Regel nicht, befand das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22.10.2008 - 4 AZR 793/07).
Wird in einem nach dem 01.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk “in der jeweils geltenden Fassung verwiesen”, ist der Arbeitgeber auch nach einem Austritt aus dem tarifschließenden Verband (Arbeitgeberverband) verpflichtet, die nach dem Ende der Verbandsmitgliedschaft abgeschlossenen Tarifverträge weiter anzuwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Vertragswortlaut und den Umständen des…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bundesarbeitsgericht , Tarifvertrag , Arbeitsvertrag , Gleichstellung , Tarifvertragsrecht , Arbeitgeberverband , Arbeitsvertrag Oder Tarifvertrag
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Erschienen 13. November 2008 auf http://www.andreas-buschmann.net.
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Zur vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung
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JuracityBlog | 19. April 2007 — In vielen Arbeitsverträgen findet sich die sogenannte “Gleichstellungsabrede”, mit der in jedem Arbeitsvertrag auf die für de…
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andreas-buschmann.net | 28. April 2009 — Darf der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, um mit Arbeitnehmer die Geltung eines (vom Arbeitnehmer unerwünschte…
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