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Arbeitsvertrag: Checkliste

am 01.06.2006 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   In der Wundertüte USA finden die Referendare Arbeitsverträge, die ihnen neu vorkommen, Lücken enthalten oder unerwartet geregelt sind:

40 Stunden: Jede Überstunde zu 150% abrechnen. Gesetz. Freizeitausgleich: Geht nicht.
Gehaltszahlung: Alle 14 Tage. Gesetz.
Hire and Fire: Entlassung ist nicht das Ziel. Das Arbeitsverhältnis soll at Will sein. Jede Partei darf es auf Wunsch beenden, doch sehen wir eine Kündigungsfrist von etwa 12 Tagen - weniger in der Probezeit - vor. Zweckdienlich aus US-Sicht, nicht völlig unzivilisiert aus europäischer.
Urlaub: 13 Tage. Jedes Jahr einen Tag mehr.
Urlaubsnutzung: Nur eine Woche am Stück. Den ganzen Urlaub zu nehmen, ist ohnehin unanständig, und ununterbrochen mehrere Wochen erst recht. Daher diese Schranke, doch darf der Arbeitnehmer bei Bedarf etwas anderes aushandeln.
Krankheitstage: Sieben Tage ist normal. Vielleicht darf ein Arbeitnehmer ungenutzte Tage sammeln und einige Tage für die Pflege von Angehörigen nutzen.
Mutterschutz: Sofern das Gesetz ihn vorsehen sollte, sonst Sick Leave.
Attest vom Arzt: Unüblich, wird jedoch von mancher europäischen Muttergesellschaft erwartet. Dann Lösung entwickeln.
Mehr Geld: Nach der Probezeit steigt das Gehalt.
Zuschüsse: Zum Pendeln eine U-Bahnkarte. Oft beim üblichen Zuschuss zur Krankenkasse, die die Familie zahlt, kreativ werden, weil ihn manche Euro-Mutter nicht kennt. Vielleicht in ein 401(k)-Versorgungspaket schnüren.
Wettbewerbsverbot: Im Rahmen der Präzedenzfälle bleiben. Die Recherchen belegen, dass sechs bis zwölf Monate hier und in einigen Nachbarstaaten passen sollten. Keine Karenzzahlung, unüblich.
Steuern: Nicht nur an Bund, auch an Staat, Kreis, Stadt denken.
Recht: Lokales, ohne inneramerikanisches oder internationales Privatrecht, Conflicts of Laws. Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht in Washington.

Insgesamt: Für den US-Angestellten …

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